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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg2002-03/0073
Die Aufhebung der Klöster Gorheim und Laiz im Fürstentum Hohenzollern-Sigmaringen

Diese Bestrebungen erfassten auch das Herrschaftsgebiet der Fürsten von Hohenzollern
-Sigmaringen, das, wie jedes andere Gebiet Vorderösterreichs, in die josephi-
nischen Reformen einbezogen wurde. Die zuständigen österreichischen Verwaltungsbehörden
, u.a. die Freiburger Regierung und das Oberamt Stockach, setzten die
österreichischen Gesetze und Verordnungen durch, welche auch die innere Verwaltung
der beiden Grafschaften Sigmaringen und Veringen betrafen11. Bei der
Einführung der österreichischen Volksschule im Zeitraum von 1777 bis 1785 demonstrierte
Habsburg beispielsweise deutlich seine Landeshoheit12. Die Sigmaringer
Regierung blieb damals weitgehend von der Schulreform ausgeschlossen, und die
lehenbaren Gebiete erfuhren hier die gleiche Behandlung wie österreichisches
Kammergut. Dem Fürsten blieben nur vergebliche Proteste und die Obstruktion.
Ahnlich wurde Fürst Karl Friedrich ab 1783 bei der Pfarregulierung, die auf eine bessere
seelsorgerische Betreuung der Bevölkerung abzielte, als mediater Herrscher
behandelt13. Im Rahmen der josephinischen Städtepolitik erfolgten Eingriffe in die
Sigmaringer Stadtverfassung wie bei anderen unmittelbar österreichischen Kommunen14
. Schließlich sind die österreichischen Interventionen bei den überschuldeten
Sigmaringer Landschaften zu nennen15. Einen wesentlichen Bestandteil der josephinischen
Reformen in Hohenzollern-Sigmaringen und einen der markantesten Akte,
die österreichische Landeshoheit zu demonstrieren, bildete 1782 die Säkularisation
der Klöster Gorheim und Laiz.

11 Kallenberg, Fürstentümer (wie Anm. 6), S.323; St AS, Ho 80, T 2, C, 1,1, Nr. 18 (Pak. 149).

12 Die Maßnahme war noch unter Maria Theresia begonnen worden.

13 Johannes Pfister: Volksschule und Pfarrorganisation in Hohenzollern-Sigmaringen unter
dem Einfluß Vorderösterreichs im Zeichen katholischer Aufklärung und absolutistischer
Reformpolitik (1750-1806), Tübingen 2000 (Wiss. Arbeit für die Zulassung zum Ersten
Staatsexamen für das höhere Lehramt an Gymnasien, maschinenschr.), S. 43ff., 49ff., 58, 78ff.,
132ff.

14 Kallenberg, Fürstentümer (wie Anm. 6), S. 331ff., 336ff., 355ff. Allgemein: Quarthal/
Wieland, Behördenorganisation (wie Anm. 7), S. 112ff.; Elisabeth Seidler: Die vorderösterreichischen
Landstädte im 18. Jahrhundert. Ihre Integration in den absolutistischen Staat unter
besonderer Berücksichtigung der Reformen Maria Theresias und Josephs IL, Tübingen 1978
(Wiss. Arbeit für die Zulassung zum Ersten Staatsexamen für das höhere Lehramt an Gymnasien
, maschinenschr.), bes. S. 153ff., 181 ff.; Karl Gutkas: Österreichs Städte zwischen
Türkenkriegen und staatlichem Absolutismus. In: Volker Press (Hg.): Städtewesen und Merkantilismus
in Mitteleuropa, Köln/Wien 1983, S. 82-110.

15 1768 wurde das Amt Wald von der „Mediatlandschaft" getrennt. Später versuchte Österreich
rigoros bei der Sanierung der überschuldeten Sigmaringer Landschaften durchzugreifen.
StAS, Ho 177, Akten Nr. 65. Vgl. auch: Andreas Zekorn: Konsens und Dissens: Kooperation
und Konflikte innerhalb und zwischen den Landschaften des Fürstentums Hohenzollern.
In: Peter Blickle (Hg.): Landschaften und Landstände in Oberschwaben. Bäuerliche und
bürgerliche Repräsentation im Rahmen des frühen europäischen Parlamentarismus, Tübingen
2000, S. 179-205, S. 198f.; Kallenberg, Fürstentümer (wie Anm. 6), S. 325ff.

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