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Andreas Zekorn

Die Realität sah in Hohenzollern aber zunächst noch anders aus: Einem Bericht
der v. ö. Regierung nach Wien zufolge wurde die Landeshoheit über die Klöster Laiz
und Gorheim zwar seit anno 1767 revindiciert, doch beide Klöster steuerten nach wie
vor zu Reich und Kreis21. Auch zeigte die Meisterin des Konvents zu Gorheim dem
Fürsten als Protektor noch 1771 die Aufnahme von zwei Kandidatinnen in das Kloster
an22. Obendrein vereinnahmte das fürstliche Rentamt im Zeitraum von 1782/83
immer noch Schirmhafer und Schirmgeld von beiden Klöstern und erhob damit
Anspruch auf das Schirmrecht (ius advocatiae)11.

Bereits 1781, also kurz vor den Säkularisationen, hatte Osterreich jedoch mit der
Erstellung geistlicher Fassionen, d. h. Ubersichten über Vermögen und Einkünfte
der Pfarreien, Kaplaneien, Spitäler und Bruderschaften, begonnen, seine Rechtsansprüche
auf kirchlichem Gebiet umzusetzen. Die Fassionen wurden direkt bei den
Geistlichen bzw. dem Stadtrat von Sigmaringen eingefordert. Als die fürstliche
Regierung gegen derartige Erhebungen in der Grafschaft Sigmaringen protestierte,
beauftragte das Nellenburgische Oberamt Stockach kurzerhand die Regierung wie
eine nachgeordnete Behörde, die kaiserliche Verordnung zur Erstellung geistlicher
Fassionen umzusetzen. Nach Obstruktionsversuchen übersandte die Sigmaringer
Regierung schließlich im Dezember 1782 die verlangten Ubersichten an das
Stockacher Oberamt unter dem Vorbehalt, dass dies den hiesigen zu Lehen tragenden
Befugnissen unpräjudizierlich sein solle. Allerdings führte Sigmaringen den Auftrag
nicht einwandfrei durch, denn eine speziell über die pfarrlichen Verhältnisse in Laiz
geforderte Tabelle wurde wiederholt nicht ordnungsgemäß ausgefüllt und überschickt
. Deshalb schrieben die Beamten des Oberamts im März 1783 sarkastisch und
genervt an die fürstliche Regierung: Für die kaiserl. königl. Kreysämter ist es eine
wahre Plage, wenn sie mit untergebenen Behörden bestellet sind, welche die wiederholten
Schreiben nicht einmal verstehen, sofort durch wiederholte Schreiben und
Erinnerungen die allerhöchsten Erinnerung zu verzögern24. Dieser Vorgang charakterisiert
das Verhältnis zwischen der fürstlichen Regierung und den österreichischen
Behörden zur Zeit der Säkularisation: Obstruktions- und Verzögerungstaktik auf der
einen, Behandlung der fürstlichen Regierung als untergeordnete Behörde auf der
anderen Seite.

Ein wesentlicher Schritt beim tatsächlichen Ubergang der iura circa sacra an
Habsburg wurde mit der Aufhebung der Klöster Gorheim und Laiz getan25. Obwohl
der Fürst von Hohenzollern-Sigmaringen offiziell nur die Lehenbarkeit seiner Ge-

21 StAS, Dep. 39, DS 1, R 78, Nr. 175 (Bericht vom 2.4.1782).

22 StAS, Dep. 39, DS 1, R 124, Nr. 2 (15.9.1771).

23 StAS, Dep. 39, DS 1, R 78, Nr. 174 (Rechnungen 1782 - 1784); StAS, Dep. 39, DS 1, R 78,
Nr. 528 (20. u. 21.2.1782): Gorheim bezahlte 15 fl Schirmgeld und 1 Malter 4 Viertel Schirmhafer
, Laiz: 12 fl u. 1 Malter Schirmhafer. Zudem musste Laiz - theoretisch - einen Rüden
halten, wofür es vierteljährlich 3 fl. bezahlte. Vgl. auch die Belege unten zu Anm. 25.

24 StAS, Ho 80, T 1, A, Nr. 43: Schreiben vom 4.11., 8.11., 1.12.1781, 9.12.1782, 3.3.1783.

25 Hansjörg Krezdorn: Das Kirchenpatronat über katholische Pfarreien in Hohenzollern.
Geschichte und Rechtsentwicklung. In: Hohenz. Jahreshefte 16 (1955), S. 5-109, S. 24f.;
Pfister, Volksschule (wie Anm. 13), S. 32.

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