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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg2002-03/0081
Die Aufhebung der Klöster Gorheim und Laiz im Fürstentum Hohenzollern-Sigmaringen

... in langgezogenen Tönen durch ganze 7-8 Stunden in dem Chore hernaselt, dass
er darüber einschläft} Und weiter heißt es, dass die Religiösen keine Ansprüche an
den Staat erheben könnten. Niemand sollte nur für das Beten seine Nahrung erhalten
, sondern dafür arbeiten, wie es in der Bibel stehe. Es hat also aus diesem Grunde
allein schon jeder Staat das Recht, alle „bettelnden" Orden abzuschaffen. Eine ähnliche
, klosterkritische Haltung findet sich auch in vorderösterreichischen Beamtenkreisen45
. Zumindest Teilen der Bevölkerung war der Gedanke an eine Aufhebung
von Bettelordensklöstern folglich nicht fremd und das geistige Klima entsprechend.

In diesem Zusammenhang ist der Religionsfonds zu erwähnen: Die Einrichtung
eines Religionsfonds diente auch dazu, auf die öffentliche Meinung einzuwirken. Am
28. Februar 1782 wurde die Gründung dieses Fonds öffentlich bekannt gemacht, aus
dessen Einkünfte die Pensionen bezahlt und der Uberschuss zu Beförderung der
Religion und des ... Besten des Nächsten verwendet werden sollten. Gespeist wurde
der Religionsfonds zunächst aus dem unmittelbar eingezogenen Klostervermögen
und den späteren Veräußerungen von Klostergütern. Das eingezogene Kirchengut,
das Vermögen und die Einkünfte der Klöster, sollte - außer für Pensionszahlungen an
die Religiösen der aufgehobenen Klöster - für kirchliche und schulische Zwecke
verwendet und damit eben zugleich propagandistisch genutzt werden46.

Organisatorisch wurden die Aufhebungen zunächst der Klosteraufhebungskommission
übertragen, die im Juni 1782 durch das „Geistliche Oekonomat", später
in Geistliche Hofkommission umbenannt, abgelöst wurde. Die Geistliche Hofkommission
hatte die Aufsicht über die entsprechenden Kommissionen bei den
Landesregierungen, im Falle Hohenzollerns war die Regierung in Freiburg zuständig.
Die Länderkommissionen standen „unter der Leitung des Landeschefs und bestanden
aus Räten aus dem weltlichen und dem geistlichen Stand."47 Auf der unteren
Ebene waren die Kommissare tätig, die zusammen mit einem Mann der Cameral-
Buchhalterey die Aufhebung durchzuführen hatten48. In Hohenzollern-Sigmarin-
gens waren es Beamte des zuständigen Oberamts Stockach.

45 Clavel war ab 1781 Oberamtmann in Scheer. Vgl.: D. Beck: Eine oberschwäbische litterarische
Fehde (Seb. Sailer contra Frz. Xav. Clavel). In: Diöcesanarchiv von Schwaben Nr. 4, 1904
(19. Jg.) ,S. 49-58, S. 52ff. Der Marchtaler Prämonstratensermönch Sebastian Sailer griff Clavel
wegen dieser Briefe heftig an. Zur klosterkritischen Haltung vorderösterreichischer Beamter:
Ströbele, Eine große Remedur (wie Anm. 41), S. lOOff. - Allgemein für das Ende des 18. Jhdts.
u. den Beginn des 19. Jhdts.: Uwe Scharfenecker: Mönchtum und Ordenswesen im Spiegel
der katholischen Publizisitk Südwestdeutschlands vom Ende des 18. bis zur Mitte des 19. Jahrhunderts
. In: RJKG 9 (1990), S. 235-246, bes. S. 238. - Zur Frömmigkeitspraxis in den
Klöstern äußerst anschaulich: Edwin Ernst Weber: Geistliches Leben und klösterlicher Alltag.
Das Augustinerchorfrauenstift Inzigkofen am Vorabend der Säkularisation. In: Alte Klöster,
Neue Herren (wie Anm. 28), Bd. 2.1, S. 281 -298, S. 285ff.

46 Winner, Klosteraufhebungen (wie Anm. 3), S. 88ff.; Reinalter, Aufgeklärter Absolutismus
(wie Anm. 7), S. 13.

47 Winner, Klosteraufhebungen (wie Anm. 3), S.149ff.; Wolf, Aufhebung der Klöster (wie
Anm. 2), S. 13ff., S. 34ff. (hier auch genauer zur Organisation in den Provinzen).

48 Winner, Klosteraufhebungen (wie Anm. 3), S. 82f.

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