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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg2002-03/0082
Andreas Zekorn

5. DIE DURCHFÜHRUNG DER SÄKULARISATION IN
HOHENZOLLERN-SIGMARINGEN

Am 12. Januar 1782 erließ Kaiser Joseph II. sein Klosteraufhebungs-Dekret, worin
unter anderem die Klöster der Franziskanerinnen inbegriffen waren. Das Klosteraufhebungsdekret
sollte zunächst geheimgehalten werden, doch gelang dies nur wenige
Tage49. Davon, dass auch die Klöster Gorheim und Laiz betroffen waren, erfuhr man
in Sigmaringen Anfang Februar aus privaten Kanälen. Der hohenzollerische Hofrat
Karl von Schüz unterrichtete Fürst Karl Friedrich am 2. Februar darüber, dass der
Sigmaringer Stadtpfarrer Karl Philipp Schwab in Privatschreiben mitgeteilt bekommen
hatte, dass die beiden Klöster aufgehoben werden sollten. Recht präzise wurde
bereits der Modus der Aufhebungen beschrieben. Schüz empfahl, dass bei der Aufhebung
ein fürstlicher Abgeordneter im Namen des Reichs- und Lehensherrn zugegen
sein sollte. Es wäre nichts Gutes zu erhoffen, wenn ein österreichischer Abgeordneter
kraft der behaupteten Territorialhoheit anwesend wäre. Man solle danach
trachten, die Aufhebungskommission abzuwenden und gemeinsam mit Hechingen
vorzugehen. Osterreich sollte insgesamt nicht zu weiteren Eingriffen in die fürstlichen
Gerechtsame verleitet werden50.

Auch die Klosterfrauen waren durch ihre Gewährsleute früh über das Schicksal,
das sie erwartete, unterrichtet. Am 5. Februar bat die bis in [den] todt betriebteste
Meisterin des Gorheimer Konvents, Schwester Maria Magdalena Poschacherin, den
Fürsten flehentlich darum, den Gorheimer Frauen eine Heimstätte zuzuweisen, weil
die Franziskanerinnen aus ihren Klöstern ausziehen müssten und auch sie, die
Gorheimer Schwestern, unser armes Klösterl verlassen sollten. Besorgt verfolgten
Hofrat von Schüz und die Gorheimer Klosterfrauen das Näherrücken des österreichischen
Aufhebungskommissars. Uber die Laizer Nonnen wird berichtet, dass sie
des öfteren bei den Klosterfrauen von Inzigkofen Trost suchten, welche ebenfalls
die beginnende Säkularisation mit schweren Befürchtungen beobachteten, obwohl
sie sich relativ sicher fühlen konnten, da ihr Kloster auf reichsunmittelbarem Gebiet
lag51.

49 Klueting, Josephinismus (wie Anm. 1), S. 280-282; KovAcs, Joseph II. (wie Anm. 5),
S. 7ff.; dies., Josephinische Klosteraufhebungen (wie Anm. 27), S.171. - Zum Vorgang detailliert
: Wolf, Aufhebung der Klöster (wie Anm. 2), S. 14,16ff., 21 ff. (Gutachten zum Verfahren),
26ff.; Winner, Klosteraufhebungen (wie Anm. 3), S. 77 (zur Geheimhaltung), 86ff., 149ff.

50 StAS, Dep. 39, DS 1, R 78, Nr. 171 (Schreiben vom 3.2. u . 9.2.1782).

51 Chronik des Klosters Inzigkofen, Bd. III (1733-1800), S. 372 (Fürstlich Hohenzollernsche
Hofbibliothek Sigmaringen HS 68/111). Für die freundschaftliche Überlassung von Exzerpten
aus der Chronik bedanke ich mich ganz herzlich bei Dr. Edwin Ernst Weber, Landratsamt
Sigmaringen, Kultur- und Archivamt. - StAS, Dep. 39, DS 1, R 78, Nr. 171 (Schreiben vom
5.2.1782; dort auch die weiteren Schreiben über das Näherrücken des Kommissars). - Zur
Sicht der Inzigkofer Nonnen: Weber, Geistliches Leben und klösterlicher Alltag (wie Anm. 45),
S. 296f.

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