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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg2002-03/0085
Die Aufhebung der Klöster Gorheim und Laiz im Fürstentum Hohenzollern-Sigmaringen

Kommissar Biermann begann mit Hilfe des Buchhaltungsbeamten mit der Inventarisierung
des beweglichen und unbeweglichen Vermögens. Als Barschaft konnten
lediglich 38 fl 39 x festgestellt werden63. Das gesamte Vermögen des Klosters, inklusive
der Gebäude, Kirchenparamente, Mobilien und des Viehs, wurde - nach Abzug von
Schulden in Höhe von 3.850 fl. - optimistisch auf rund 53.671 fl. berechnet bzw. geschätzt
. Die jährlichen Einnahmen veranschlagte man auf 1.797 fl., die Ausgaben auf
1.939 fl. Die Mehrausgaben rührten vor allem von den Besoldungen für die zahlreichen
Bediensteten und der wohl etwas großzügigen Viehhaltung her. Ein Kapital von 5.135
fl. war bei Institutionen und Privatpersonen angelegt. Drei Schwestern besaßen privat
jeweils 400 fl. und hatten das Geld gegen Zinsen verliehen. Diese Zinsen durften sie
noch bis an ihr Lebensende beziehen, danach sollte das Kapital an den Religionsfonds
fallen. Die eingezogenen Wertsachen und Schuldbriefe wurden beim Rentamt Stockach
hinterlegt. Die Inventarien übersandte man an die vorgesetzte Stelle64.

Missfallen erregte sofort, dass zwei Schwestern entgegen den österreichischen
Patenten von 1770/71, wonach die Profess in der Regel erst mit 24 Jahren abgelegt
werden durfte, noch im Oktober 1781 mit 20 und 22 Jahren zu den Ordengelübden
zugelassen worden waren. Die Freiburger Regierung beauftragte Biermann mit der
genauen Untersuchung, warum das Gesetz in Gorheim nicht bekannt gewesen sei,
denn das Kloster Laiz hätte es befolgt. Gorheim entschuldigte sich damit, dass dem
Konvent das Gesetz durch die Verantwortlichen in Sigmaringen nicht publiziert
worden wäre. Biermann forderte deshalb die fürstliche Regierung auf, sich zu
erklären, zumal die Patente nachweislich dem Sigmaringer Mediatkassier zur Veröffentlichung
ausgehändigt worden waren. Der Mediatkassier war als österreichischer
Beauftragter damals für den Steuereinzug, aber auch für die Bekanntgabe österreichischer
Verordnungen zuständig. Die fürstliche Regierung entschuldigte sich damit,
dass man den Mediatkassier Luz im Jahre 1778 wegen seines Alters und wegen seiner
Gebrechen entlassen musste. In den letzten Dienstjahren sei er sehr nachlässig gewesen
, könne aber nicht mehr zur Verantwortung gezogen werden. Die Freiburger
Regierung nahm die Sache sehr ernst und berichtete den Vorfall ausführlich nach
Wien. Die Hofratskanzlei entschied, dass die Gelübde ungültig wären und die
Nonnen nur ihr Vermögen zurück erhielten, ansonsten aber keine Pensionsansprüche
hätten. Der Mediatkassier Luz habe eine Strafe verdient65.

führt ebenso wie die Nonne, die nicht in Gorheim bleiben wollte). Zum Namen des Beichtvaters
: ebd., 29.10.1782. - Zu den Klosteraufhebungen Gorheim und Laiz auch kurz:
Theodor Dreher (Hg.): Die Geißenhof'sche Chronik des Klosters Inzigkofen. In: Freiburger
Kath. Kirchenblatt 38 (1894) Nr. 26-52, 39 (1895) Nr. 1-28, hier: Nr. 45 (7.11.1894); Johann
Nepomuk Wetzel: Geschichte der katholischen Kirche in Schwaben-Hohenzollern, 2 Teile,
Bühl 1928, 1931, hier: II. Teil, S. 314f., 321ff.; allgemein: Wolf, Aufhebung der Klöster (wie
Anm. 2), S. 32; Winner, Klosteraufhebungen (wie Anm. 3), S. 82ff., 96ff.

63 StAS, Dep. 39, DS 1, R 78, Nr. 175: Schreiben Biermanns vom 14.2.1782 und Übersicht
vom 28.2.1782.

64 StAS, Dep. 39, DS 1, R 78, Nr. 175 (30.3.1782). Winner, Klosteraufhebungen (wie Anm.
3), S. 83f. Zum Viehbestand des Klosters siehe unten Anm. 159.

65 StAS, Dep. 39, DS 1, R 78, Nr. 528 (Schreiben vom 16.3.1782); StAS, Dep. 39, DS 1, R 78,
Nr. 175: Schreiben vom 14.3/30.3./2.4./19.4./5.5.1782. Per Hofdekret vom 17.10.1770 war das

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