Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg2002-03/0086
Andreas Zekorn

5.2 DIE AUFHEBUNG DES KLOSTERS LAIZ

Nach der Aufhebung Gorheims fuhr Biermann gemeinsam mit seinem Beigeordneten
am 1. März mit der Säkularisation des Klosters Laiz fort. Darüber informiert ein
Protokoll genauer als über die Gorheimer Aufhebung, weshalb die Vorgehensweise
im Folgenden etwas detaillierter dargestellt werden kann: Zunächst erfolgte der
formale Aufhebungsakt, die Publication, wie in Gorheim. Anschließend wurden die
Schlüssel von allen Kasten, Kirchen-Schäzen, Archiven und Vorrathshäusern eingezogen
und alles, was nicht zum täglichen Gebrauch der Schwestern im Haus oder
in der Kirche als nötig angesehen wurde, versiegelt. Über die unversiegelt zurückgelassenen
Gegenstände fertigten die Beamten ein Inventar an. Diejenigen Ordensfrauen
, die mit der Vermögensverwaltung befasst gewesen waren, mussten einen
Manifestationseid ablegen, mit dem versichert wurde, dass jegliches Vermögen angezeigt
und übergeben würde. Am folgenden Tag wurden die Schwestern über ihre
momentane und künftige Versorgung unterrichtet.

Neben dem gesamten klösterlichen Besitz wurde der in den Zellen befindliche
Privatbesitz der Schwestern genauestens inventarisiert; gemäß dem Aufhebungsdekret
sollte er ihnen jedoch ebenso verbleiben wie die zum Privatgebrauch bestimmten
Bücher und Bilder. Drei der Schwestern baten darum, dass ihnen privat gehörende
Gelder, sogenannte Libellen oder Seckelgelder, welche sie für Notfälle besaßen,
belassen werden sollten. So hatte die Frau Meisterin der Klosters 1.000 fl. gegen 4,5 %
Zinsen an die Stadt Sigmaringen verliehen; die Zinsen flössen ihr zur eigenen
Disposition zu, das Geld hätte nach ihrem Tode an den Konvent fallen sollen.
Ahnlich verhielt es sich in einem weiteren Fall66. Die Entscheidung über die Gelder
fällte im Juni die Freiburger Regierung: Ordensleute, die Eigentum besaßen, durften
dieses nicht vererben. Allein die jährlichen Zinsen aus den Seckelgeldern wurde ihnen
zugestanden, die Gelder selbst blieben im Eigentum des Religionsfonds67.

Am 6. März inventarisierten die Beamten schließlich Archiv und Bibliothek. Die
Dokumente, die in einem kleinen Kasten aufbewahrt waren, betrafen die Klostergüter,
es waren alte Güterbeschriebe, Lehensbriefe, Verträge und Prozessakten darunter68.

Im Kloster befanden sich 13 Schwestern, zwei Laienschwestern und eine Novizin.
Ahnlich wie in Gorheim stammten die meisten aus Bayern, Tirol, dem Allgäu oder
Oberschwaben, keine aus den hohenzollerischen Fürstentümern. Die älteste Klosterschwester
war 77 Jahre alt, die jüngste 30. Das Durchschnittsalter lag bei 43,6 Jahren.
Als Brautschatz hatten die Schwestern in der Regel 800 fl. bis 1.500 fl. ins Kloster mitgebracht
; die beiden Laienschwestern 200 fl. bzw. 250 fl69. Alles was die Schwestern

Professalter auf 24 Jahre festgesetzt worden (Winner, Klosteraufhebungen [wie Anm. 3], S. 55),
d. h. in Osterreich wurde ab diesem Zeitpunkt niemand zur Ablegung der Gelübde vor dem vierundzwanzigsten
Jahr zugelassen (Wolf, Aufhebung der Klöster [wie Anm. 2], S. 5). - Zum
Mediatkassier und zur -kasse vgl. Zekorn, Konsens und Dissens (wie Anm. 15), S. 188ff., 197ff.

66 StAS, Dep. 39, DS 1, R 78, Nr. 536 (Protokoll vom 1.3.1782).

67 StAS, Dep. 39, DS 1, R 78, Nr. 536 (Schreiben vom 23.6.1782).

68 StAS, Dep. 39, DS 1, R 78, Nr. 536 (Protokoll vom 1.3.-26.3.1782).

69 Zu Herkunft, Alter und Brautschatz der Nonnen vgl. Anhang S. 98ff.

70


Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg2002-03/0086