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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg2002-03/0087
Die Aufhebung der Klöster Gorheim und Laiz im Fürstentum Hohenzollern-Sigmaringen

nicht zum täglichen Gebrauch benötigten, wurde versiegelt. Die Novizin, welche die
Profess noch nicht abgelegt hatte, erhielt 150 fl. und musste das Kloster unter
Mitnahme ihres Eigentums innerhalb von vier Wochen verlassen70. Die übrigen
Schwestern durften, wie die Gorheimer, noch fünf Monate bleiben; und ebenso
sollten sie sich entscheiden, wo sie ihr weiteres Leben verbringen wollten: in einem
anderen Orden, der nicht aufgehoben wurde, in einem Orden im Ausland, in einem
Institut, worin Nonnen aufgehobener Klöster versammelt wurden, oder in der Welt.
Drei Schwestern entschieden sich später für das Institut Gorheim, eine wollte ins
Kloster Margrethausen, die übrigen beabsichtigten in die Welt zu gehen: sieben
Schwestern, also nahezu die Hälfte, begaben sich zu Geistlichen, die meist in der näheren
Umgebung des Klosters wohnten, in die Kost, wobei vier von ihnen später nach
Gorheim zogen; zwei Schwestern kehrten zu ihren Vätern zurück. Dies entsprach
insgesamt den Entscheidungen der Nonnen anderer aufgehobener Frauenklöster, die
häufig auf die Fortführung eines Zusammenlebens in Gemeinschaft bedacht waren71.

Der Sigmaringer Stadtpfarrer Schwab und die Gemeinde Laiz setzten sich in zwei
Bittschriften dafür ein, dass den Schwestern noch auf Lebenszeit ein Wohnrecht in
ihrem Ordenshaus verbleiben sollte. Als Argument wurde in beiden Schreiben der
Nützlichkeitsgedanke vorgebracht und betont. Schwab schrieb, dass die Klosterfrauen
durch ihren Eifer im Gebet und bei der Musik der Pfarr- und Wallfahrtskirche
Laiz viel Nutzen geschafft hätten. Die Gemeinde Laiz verwies auf das friedsame
Betragen der Nonnen sowie auf ihren frommen und tugendhaften Lebenswandel. Die
Kirche hätten sie durch eifrige Andachtsübungen, tägliches Psallieren und Musique
unendlich gezieret. Nebenbei hätten sie Kranke und Alte auf vielfältige Weise unterstützt72
. Auch die Ordensfrauen selbst machten in einer Eingabe auf ihre Verdienste
und ihren Nutzen aufmerksam: sie hätten die Wallfahrt auf ihre Kosten unterhalten
und die Pfarrmusic zum Vergnügen der Gemeinde einseitig bestritten. Zudem wäre
das Klostergebäude zu nichts zu gebrauchen. Die Schwestern boten an, künftig die
Pfarrkirche zu versorgen sowie für Gemeinde und Pilger da zu sein. Aus diesen
Gründen sollte man das Kloster nicht aufheben. Die drei Schreiben waren angesichts
des kaiserlichen Aufhebungsbeschlusses freilich vergebens73. Allerdings zeigt die Eingabe
der Schwestern, dass die Aufhebungsanordnung von den Nonnen nicht passiv
hingenommen wurde, wie es damals auch bei anderen Klöstern üblich war, und dass
man den staatlichen Anforderungen der Nützlichkeit nachkommen wollte74.

70 StAS, Dep. 39, DS 1, R 78, Nr. 536 (2.3., 4.3., 13.8.1782). Die Meisterin und eine Schwester
nahmen Wohnung beim Vikar in Laiz, zwei Schwestern nahmen Wohnung beim Nachprediger
in Sigmaringen (StAS, Dep. 39, DS 1, R 78, Nr. 528; 9.11.1782). Im März 1783 bewarben sich
zwei Exnonnen, die sich zunächst in Mengen niedergelassen hatten, um eine Aufnahme in
Gorheim, nachdem dort zwei Schwestern verstorben waren: StAS, Dep. 39, DS 1, R 78, Nr. 536
(14.3.1783).

71 Einzelnachweis zum Verbleib der Nonnen im Anhang, S. 98ff. Vgl. auch: Ströbele, Eine
große Remedur? (wie Anm. 41), S. 109f.

72 StAS, Dep. 39, DS 1, R 78, Nr. 536 (Protokoll vom 1.-26.3.1782; Schreiben vom 6.3.1782).

73 StAS, Dep. 39, DS 1, R 78, Nr. 536 (Schreiben vom 6.3. u. 27.3.1782).

74 Ströbele, Eine große Remedur? (wie Anm. 41), S. 106f.

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