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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg2002-03/0097
Die Aufhebung der Klöster Gorheim und Laiz im Fürstentum Hohenzollern-Sigmaringen

Grund darin, dass im Klostergebäude bereits im Herbst 1782 ein Institut eingerichtet
worden war, in dem Nonnen verschiedener aufgehobener Klöster untergebracht wurden
(s.u.).

Die Versteigerung der Klostergüter fand am 9. Oktober wiederum im Hause
Schwabs in Laiz statt. Bieter waren die fürstliche Regierung, sodann Vertreter der
Herrschaften, in denen zur Versteigerung kommende Güter lagen, aber auch die Stadt
Sigmaringen und Privatpersonen, wie die Inhaber von Erblehenhöfen oder Philipp
Schwab selbst mit seinem Sohn Joseph Anton. Bei der Versteigerung wurde die fürstliche
Regierung nicht anders behandelt als die übrigen Interessenten. Insbesondere
die bei Sigmaringen gelegenen Güter waren von Schultheiß Schwab, der Stadt Sigmaringen
und den fürstlichen Deputierten sehr begehrt. Die Parteien überboten sich
gegenseitig und trieben den Preis von 12.004 fl. auf 12.420 fl., bis die Stadt Sigmaringen
und Schultheiß Schwab aufgaben. Die meisten Güter, Wälder, Wiesen und Ackerland
, die um Sigmaringen lagen, sowie die Erblehenhöfe in Benzingen und Harthausen
im Wert von 13.267 fl. konnte die fürstliche Regierung als kapitalkräftigster
Bieter ersteigern110; den Erblehenhof in Bingen erwarb dessen Inhaber; die Höfe und
Güter, die außerhalb des Fürstentums Hohenzollern-Sigmaringen lagen, ersteigerten
die dortigen Herrschaftsinhaber. Die auf den Gütern ruhenden Lasten mussten die
Käufer übernehmen; das bedeutete beispielsweise im Falle der Gorheimer Güter
unter anderem Steuerzahlungen an die Stadt Sigmaringen111. Der geschätzte Gesamtwert
der Klostergüter betrug 47.177 fl., davon entfielen auf das Klostergebäude und
die anderen, von der Versteigerung ausgenommenen Besitzteile circa 26.000 fl. Der
Güterverkauf selbst erbrachte rund 22.000 fl. und damit gut 1.000 fl. mehr als der
Anschlag. Mit Hofresolution vom 17. Februar 1784 wurde der Verkauf schließlich
genehmigt und am 20. April tatsächlich durchgeführt112. Der Gesamterlös durch die
Aufhebung der beiden Klöster dürfte damit bei etwa 65.000 fl. gelegen haben113.

Zur tatsächlichen Durchführung des Verkaufs begab sich die Klosteraufhebungskommission
nochmals nach Sigmaringen und tagte dort vom 6. bis 22. April 1784.
Alle Urkunden und Dokumente, welche die Güter betrafen, wurden zusammen-

110 Ursprünglich sollten den Nonnen auch zur Haltung von Milchkühen zwei große Obst-
und Baumgärten verbleiben, da diese Gärten aber zu den besten Stücken um den Klosterhof
zählten, bot Schwab als Ersatz an, den Nonnen im Sommer 10 Maas und im Winter 6 Maas
Milch um 3 x zu verkaufen, wobei die Maas in der Sigmaringer Gegend damals üblicherweise
4 x kostete. Diese Verpflichtung wurde später in den Kaufvertrag aufgenommen. Zudem sollte
der Käufer den Klosterfrauen das Waschhaus unentgeltlich und den Garten unterhalb des
Beichtvaterhauses um einen jährlichen Mietpreis von 12 fl. überlassen. Auch dieser Passus wurde
in den Vertrag übernommen.

111 StAS, Dep. 39, DS 1, R 78, Nr. 176, 177 u. Nr. 528: Versteigerungsprotokoll und Übersichten
, 9.10.1783; eingerechnet ist auch der Schupflehenhof in Nesselwang, der erst am
19.12.1783 für 1.240 fl an das Überlinger Spital verkauft wurde (StAS, Dep. 39, DS 1, R 78,
Nr. 175: 19.12.1783; StAS, Dep. 39, DS 1, R 78, Nr. 177: 20.4.1784). - Ein späterer Buchhaltungsbericht
beziffert den Gesamterlös auf 21.042 fl. 30 x und damit den über dem Schätzwert
liegenden Erlös auf 963 fl. 3 x (StAS, Dep. 39, DS 1, R 78, Nr. 177; 25.10.1785).

112 StAS, Dep. 39, DS 1, R 78, Nr. 177 (11.3.1784); Nr. 178 (Kaufvertrag vom 20.4.1784).

113 Vgl. dazu auch unten Anm. 170 und Anm. 172.

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