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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg2002-03/0098
Andreas Zekorn

gesucht, um sie den Käufern zu übereignen. Die restlichen Dokumente wurden ins
Klosterarchiv zurückgegeben. Der Fürst konnte die Kaufsumme nun nicht bar erlegen
, weswegen die Zahlungsmodalitäten wiederum ausgehandelt werden mussten.
Schließlich einigten sich die fürstlichen Unterhändler Hofrat Schüz und Hofkammerrat
Landenberger mit Kommissar Biermann darauf, dass 3.000 fl. bar, im
Folgejahr 1.847 fl. und dann jährlich 1.000 fl mit 4 % Zinsen gezahlt würden114.
Ahnliche Verhandlungen wurden mit den anderen Käufern durchgeführt und die
Kaufverträge schließlich ausgefertigt115.

6. DAS INSTITUT GORHEIM BIS ZUM ÜBERGANG AN
HOHENZOLLERN-SIGMARINGEN

Weil sich für das Klostergebäude in Gorheim zunächst keine Interessenten gefunden
hatten, es aber, nach der Auffassung Biermanns, schade gewesen wäre, das sehr
ansehnliche und dauerhaft errichtete Gebäude abzureißen, schlug Biermann der
Freiburger Regierung bereits im Juni 1782 vor, dieses als Wohnung für die alten und
kranken Ordensfrauen zu nutzen116. Im Klosteraufhebungsdekret von Januar 1782
war die Einrichtung derartiger Klöster für Professen der Frauenorden, welche nicht
in einen anderen Orden übertreten, sondern in einer freien Gemeinschaft leben
wollten, vorgesehen; von der Landesstelle und dem Ordinariat sollte ihnen jedoch
eine Lebensordnung und ein geistlicher Vorgesetzter bestimmt werden. Die Institute
sollten nur so lange bestehen wie die Exnonnen lebten117. Der Vorschlag Biermanns
fand bei den vorgesetzten Stellen Zustimmung, und in der Folgezeit wurde in
Gorheim ein Institut für die Gorheimer und andere ehemalige Klosterfrauen eingerichtet118
. Ende Oktober 1782 befanden sich 34 Frauen, davon vermutlich drei
Laienschwestern, in Gorheim. Angeblich handelte es sich dabei vor allem um ältere
und kränkliche Personen119, betrachtet man jedoch das Lebensalter, das manch eine
von ihnen erreichte, so sind Zweifel an dieser Behauptung angebracht. Neben elf
Schwestern aus Gorheim selbst kamen andere aus folgenden säkularisierten vorderösterreichischen
Klöstern: zwei aus Laiz, sechs aus Moosheim (bei Saulgau), drei von
Weiden (zwischen Dillingen und Augsburg), und jeweils eine aus Riedlingen und
Warthausen (bei Biberach). Für die übrigen zehn Nonnen waren die Herkunfts-

114 Die fürstlichen Unterhändler hatten zunächst angeboten, den Kaufpreis für Gorheim
innerhalb von elf Jahren mit jährlich 1.000 fl. abzubezahlen, Kommissar Biermann wollte die
Schuld innerhalb von sechs Jahren mit 4%iger-Verzinsung getilgt sehen.

115 StAS, Dep. 39, DS 1, R 78, Nr. 177 (Protokoll vom 8.5.1784); Nr. 178 (Kaufvertrag vom
20.4.1784).

116 StAS, Dep. 39, DS 1, R 78, Nr. 175 (2.6.1782).

117 Wolf, Aufhebung der Klöster (wie Anm. 2), S.30, 40f. (auch zu den späteren Vorschriften
für die Institute).

118 StAS, Dep. 39, DS 1, R 78, Nr. 175 (10.9.1782).

119 StAS, Dep. 39, DS 1, R 78, Nr. 175 (21.9., 25.10.1782). Vgl. auch den Anhang, S. 97ff., v. a.
dem bei den Gorheimer Nonnen angegebenen, jeweiligen Gesundheitszustand.

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