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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg2002-03/0099
Die Aufhebung der Klöster Gorheim und Laiz im Fürstentum Hohenzollern-Sigmaringen

klöster nicht zu ermitteln120. Als Direktor des Instituts setzte man auf Empfehlung
des Bischofs von Konstanz den Weltpriester Joseph Lenzinger ein, anstelle des bisherigen
Beichtvaters der Gorheimer Nonnen, Pater Vincenz Maier121. Neben seiner
Funktion als Aufseher und Beichtvater hatte Lenzinger die Aufgabe, die Messen für
die Stifter und Wohltäter des Klosters zu lesen122.

Zur Versorgung der Frauen standen zwei Mägde und ein Hausknecht zur Verfügung
, welche jeweils 75 fl. im Jahr erhielten123. Zudem wurden den Schwestern die
notwendigen Möbelstücke, die Hausgerätschaften und die sakrale Einrichtung der
Kirche überlassen124. Die Pensionen der Nonnen sowie die Besoldung des Direktors,
des Administrators Engel und des Personals übernahm der am 28. Februar 1782
eingerichtete Religionsfonds125.

Nachdem die Güter verkauft waren, wurde die bisherige Verwaltung der Klöster
durch Michael Engel aufgehoben. Allein Direktor Lenzinger blieb den früheren
Klosterfrauen als Direktor des Instituts Gorheim erhalten. Neben seiner Funktion als
Geistlicher und Beichtvater oblag ihm nun, zusammen mit den Schwestern, die
Aufsicht über den baulichen Zustand der Gebäude. Zudem wurden ihm die
Pensionsgelder angewiesen, so dass er auch als Rechnungsführer amtierte126. Abzurechnen
hatte er direkt mit dem Religionsfonds bzw. dem Kameralamt in Freiburg
wegen der jährlichen Ausgaben127.

An geistlichen Verrichtungen beteten die Schwestern jährlich 46 deutsche Vigilien,
die gestiftet waren. Dafür erhielten die Nonnen aber keine Belohnung aus dem
Religionsfonds, wie von ihnen gefordert wurde, denn sie seien zu einer gewissen
Dankbarkeit verpflichtet und das Beten der Vigilien geschehe freiwillig, so argumentierten
die österreichischen Behörden128. Die 212 heiligen Messen, die im Kloster
Gorheim gestiftet worden waren, hielt Direktor Lenzinger, die 43 Stiftungsmessen
des Klosters Laiz feierte der dortige Benefiziat. Die Geistlichen bekamen hierfür aus

120 StAS, Dep. 39, DS 1, R 78, Nr. 173 (Rechnungen 1783 - 1787); StAS, Dep. 39, NVA 24 290
(1805).

121 StAS, Dep. 39, DS 1, R 78, Nr. 175 (29.10.1782).

122 StAS, Dep. 39, DS 1, R 78, Nr. 168 (30.5.1807).

123 StAS, Dep. 39, DS 1, R 78, Nr. 175 (29.7.1783).

124 Für den Gottesdienstgebrauch waren den Schwestern folgende Kirchensachen überlassen
worden: Kirchliche Praetiosa (446 fl. 31 x), Ornat und Paramente (428 fl. 50 x), Altäre, Kanzel,
Prager Kindel (307 fl. 24 x), die Orgel (150 fl.), verschiedene Gemälde (101 fl. 40 x), zwei
Glocken samt Kirchenuhr (149 fl.) und das heilig Grab (15 fl.) (StAS, Dep. 39, DS 1, R 78,
Nr. 175; 24.12.1783).

125 StAS, Dep. 39, DS 1, R 78, Nr. 175 (24.3., 29.7., 25.9.1783). - Zur Einrichtung des Religionsfonds
: Wolf, Aufhebung der Klöster (wie Anm. 2), S.43f.; KovAcs, Josephinische Klosteraufhebungen
(wie Anm. 27), S. 171; Franz, Studien zur kirchlichen Reform (wie Anm. 2),
S. 237ff.

126 StAS, Dep. 39, DS 1, R 78, Nr. 177 (11.3., 7.6. u. 24.8.1784) u. Nr. 173, Nr. 179 (Abrechnungen
).

127 StAS, Dep. 39, DS 1, R 78, Nr. 179 (15.7.1790; 23.11.1795; Abrechnungen 1791 - 1800).

128 StAS, Dep. 39, DS 1, R 78, Nr. 177 (2.2.; 2.3.; 8.3.1784).

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