Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg2002-03/0101
Die Aufhebung der Klöster Gorheim und Laiz im Fürstentum Hohenzollern-Sigmaringen

Das Zusammenleben der Schwestern in Gorheim gestaltete sich nicht immer ganz
friedlich und spannungsfrei. So bat Direktor Lenzinger bereits im März 1783 um eine
Erhöhung seines jährlichen Gehalts von 400 fl. auf 600 fl., indem er zu bedenken gab,
was es koste, einen Weiberdirector abzugeben und 34 derselben in einer beständigen
und wahrhaft schwesterlichen Harmonie zu erhalten! Die Freiburger Regierung
lehnte dieses Gesuch jedoch rundweg ab135. 1791 klagte Lenzinger darüber, dass eine
Exnonne mit jeder Stunde ihren Eigensinn (verdoppele) und mittels eines unerträglich
widerwärtigen Humors die liebenswürdige Zufriedenheit der anderen störe.
Er bat deshalb die Freiburger Regierung um Verabschiedung der Frau. Freiburg
befürwortete dieses Gesuch falls sich die Nonne nicht bessere136.

Das Stockacher Oberamt hatte sich nach 1783, neben den Abrechnungen, vor
allem mit Pensionsfragen zu beschäftigen. Die ehemaligen Klosterfrauen, die in Gorheim
wohnten, erhielten 150 fl. im Jahr, diejenigen welche in die Welt gingen 200 fl.;
die Laienschwestern bekamen nur 100 fl.137. Die Pensionen der Exnonnen waren
nicht reichlich bemessen, reichten aber zunächst wohl gerade zum Lebensunterhalt
aus. Von diesen Pensionen zahlten sie ein Kostgeld in den gemeinsamen Haushalt ein.
Erst in Notlagen erwiesen sich die Pensionen als unzulänglich. Dies gilt zunächst für
persönliche Notfälle, wie etwa Krankheiten. So bat die 98jährige Seraphina Mayerin
aus Gorheim im September 1783 um mehr Geld, weil sie alle jene harten Speisen und
sauren Getränke welche auf den allgemeinen Tisch zu Gorheim aufgestellet
werden, nicht mehr zu sich nehmen könne und eine spezielle Kost benötige, für die
ihre Pension jedoch nicht ausreiche138. Häufig gab es Bitten der Schwestern um Pensionserhöhungen
, etwa bei erhöhtem Arzneimittelbedarf infolge von Krankheiten,
die man der Freiburger Regierung und Kammer bzw. sogar den Behörden in Wien
unter Beifügung ärztlicher Atteste zur Entscheidung vorlegte. Hinzu kam, dass Sigmaringen
wohl ein theurer orth war, an dem alle Lebensmittel in einem übermäßigen
Preis zu stehen kamen, wie es in mehreren Bittschriften hieß. Verschiedentlich wurde
derartigen Bitten um Pensionserhöhungen stattgegeben. Im Jahre 1787 ließ eine allgemeine
Theuerung die Oberin bei der vorderösterreichischen Regierung klagen, dass
die Pensionen nicht genügten, man Schulden machen müsste und die Schwestern sich
schon seit längerer Zeit zu Mittag den Wein bemüßigen und zu Nachts mit einer
schlechten Wassersuppen und Erdöpfel vorlieb nehmen müssen, was aber keine Kost
für ältere oder kranke Personen sei. Auch damals wurde um eine Zulage gebeten. Am
Anfang der 1790er-Jahre lag die Höhe der jährlichen Pensionskosten bei 2.900 fl.139.

135 StAS, Dep. 39, DS 1, R 78, Nr. 175 (24.3., 4.4.1783).

136 StAS, Dep. 39, DS 1, R 78, Nr. 179 (3.10.1791).

137 Zudem hatten die Nonnen einmalig 100 fl. als Ausstaffierungsgeld erhalten, weil sie ihren
Ordenshabit ablegen und sich mit weltlicher Kleidung neu einkleiden mussten. StAS, Dep. 39,
DS 1, R 78, Nr. 175 (z. B. 30.3.1782; 29.7.1782; 10.9.1782; 13.9.1782; 15.9.1783); auch Nr. 176
(3.3.1786), Nr. 177. Zur Festlegung der Pensionen im Klosteraufhebungsdekret: Wolf, Aufhebung
der Klöster (wie Anm. 2), S. 30; Winner, Klosteraufhebungen (wie Anm. 3), S. 122.

138 StAS, Dep. 39, DS 1, R 78, Nr. 175 (15.9.1783); Nr. 176; Nr. 177 (12.-18.12.1784 u. öfter).

139 StAS, Dep. 39, DS 1, R 78, Nr. 171 (10.12.1784); Nr. 176 (3.3.1786, 21.1., 3.2., 8.3.,
12.11.1787); Nr. 177 (5.6., 12.-18.12.1784, 22.2.1785).

85


Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg2002-03/0101