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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg2002-03/0102
Andreas Zekorn

In eine besondere Notlage brachten die Napoleonischen Kriege die Schwestern.
Um ihren Lebensunterhalt aufzubessern, begannen die Frauen 1791 sogar mit dem
Ausschank von Bier. Dies zog sofort Klagen der Sigmaringer Wirte bei der fürstlichen
Regierung nach sich, die den Bierausschank mehrfach verbot140. 1795 befanden sich
noch 19 ehemalige Klosterschwestern in Gorheim. Sogar der fürstliche Leibarzt
Franz Xaver Mezler bat 1796 um eine Pensionserhöhung, weil sich die Nonnen kaum
mehr ernähren könnten; bewilligt wurde daraufhin eine Zulage von 333 fl. im Jahr141.
Doch es kam weitaus schlimmer. Im Juli 1800 klagte Lenzinger, dass die Frauen beim
letzten Truppendurchmarsch alle Lebensmittel und Habseligkeiten eingebüßt hätten
und ein großer Teil der Kirchensachen entwendet worden wäre; zudem sei das Gebäude
beschädigt worden142.

7. DAS SCHICKSAL DER SCHWESTERN NACH 1806

Nochmals mussten die ehemaligen Klosterschwestern eine Wende in ihrem Leben
erfahren, als das Fürstentum Hohenzollern-Sigmaringen aus der österreichischen
Lehens- und Landeshoheit schied. Bereits seit Juli 1805 waren keine Pensionszahlungen
mehr für die verbliebenen zehn Ordensfrauen in Gorheim eingegangen. Doch
die Freiburger Regierung war im Januar 1806 nunmehr der falsche Adressat für
irgendwelche Forderungen143. Durch den Frieden von Pressburg und die Aufnahme
in den Rheinbund fielen unter anderem das Gorheimer Klostergebäude und das noch
vorhandene Inventar an Hohenzollern-Sigmaringen. Die fürstliche Regierung in Sigmaringen
übernahm dafür jedoch auch die österreichischen Pensionsverpflichtungen,
die zunächst aus der fürstlichen Kammer beglichen wurden, nachdem die Schwestern
in immer größere Not geraten waren144.

Den österreichischen Religions- und den Studienfonds teilte man am 25.11.1806 in
einem in Günzburg abgeschlossenen Vertrag zwischen Osterreich, Württemberg und
Baden auf. Die beiden Fonds enthielten 2.071.372 fl. 47 x. Im württembergischen
Anteil in Höhe von 1.139.809 fl. 43 x waren auch die Gelder für Hohenzollern-Sigmaringen
inbegriffen, mit der Maßgabe, dass Württemberg sich mit Hohenzollern
vergleiche und einen Teil davon abgebe145. Nach längerem Mahnen von Seiten

140 StAS, Dep. 39, DS 1, R 124, Nr. 2 (31.5.1791; 19.4.1800; 16.5.1801).

141 StAS, Dep. 39, DS 1, R 78, Nr. 171 (22.5., 27.5.1796).

142 StAS, Dep. 39, DS 1, R 78, Nr. 179 (19.7.1800).

143 StAS, Dep. 39, DS 1, R 78, Nr. 179 (13.1.1806). Der Religionsfonds wurde auch noch 1805
von der erzherzoglichen Regierung in Freiburg verwaltet, vgl.: Franz, Studien zur kirchlichen
Reform (wie Anm. 2), S. 311 ff. - Zusammenfassend zu den Veränderungen infolge von Reichs-
deputationshauptschluss und Rheinbundakte in den hohenzollerischen Fürstentümern neuerdings
: Casimir Bumiller: Der „Sonderfall Hohenzollern". Die hohenzollerischen Fürstentümer
- Säkularisation und Mediatisierung. In: Alte Klöster, Neue Herren (wie Anm. 28),
Bd. 2.2., S. 893-906, S. 900ff.

144 StAS, Ho 80 a (T 2), B.Vb. Nr. 59 (Pak. 146): 10.8.1807.

145 StAS, Ho 80 a (T 2), B.Vb. Nr. 59 (Pak. 146).

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