Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg2002-03/0103
Die Aufhebung der Klöster Gorheim und Laiz im Fürstentum Hohenzollern-Sigmaringen

Hohenzollerns wurde am 18. Dezember 1808 zwischen Württemberg und Hohenzollern
-Sigmaringen ein Vertrag über die Aufteilung der Akten und des Religionsfonds
abgeschlossen, wonach Hohenzollern-Sigmaringen insgesamt 44.376 fl. zuzüglich
Zinsen und sechs Kisten mit Akten erhalten sollte. Die Aufteilung der Gelder
erfolgte nach den Einwohnerzahlen der beiden Staaten. Tatsächlich abgeliefert
wurden 1812 jedoch nur 22.754 fl.; möglicherweise wurde das Gorheimer Klostergebäude
einberechnet, das Sigmaringen erhalten hatte146.

Hinsichtlich der Pensionszahlungen folgte unter anderem aus den genannten Verträgen
, dass Sigmaringen die Pensionen für ehemalige Schwestern aus den Klöstern
Gorheim und Laiz übernehmen sollte, die sich außerhalb Hohenzollerns niedergelassen
hatten. Dagegen hatten Württemberg und Bayern gegenüber denjenigen
Nonnen Pensionsverpflichtungen, die aus aufgehobenen, ehemals österreichischen
Klöstern stammten, welche nun in diesen beiden Staaten lagen. Konkret stellte sich
die Lage so dar, dass vier Ordensfrauen aus Laiz in Württemberg bzw. Bayern ihren
Wohnsitz genommen hatten. Andere Nonnen, die in Hohenzollern-Sigmaringen
blieben, kamen aus nunmehr württembergischem oder bayrischem Gebiet. Wegen
der Regulierung der Zahlungen gab es langwierige Differenzen zwischen Württemberg
, Bayern und Hohenzollern zu Lasten der ehemaligen Schwestern, die ihre
Pensionen nicht oder nur unvollständig ausbezahlt erhielten147.

Dafür nur ein Beispiel: Die ehemalige Laizer Schwester Gabriela Peintner hatte
sich nach Reute in Tirol begeben, das damals bayrisch war. Im April 1807 richtete sie
ein Gesuch an die fürstliche Regierung um Ausbezahlung ihrer Pension, die sie bis
April 1806 aus dem Religionsfonds erhalten hatte. Im August 1807 verwies das fürstliche
Oberamt Gabriela Peintner an den Relgionsfonds bzw. an das königlich bayrische
Generalkommissariat und bezahlte nichts. Erst nach beinahe fünf Jahren wandte sich
das Generalkommissariat im April 1812 an die Sigmaringer Regierung und forderte
diese auf, ihren Zahlungsverpflichtungen entsprechend dem Günzburger Vertrag
nachzukommen. Die Regierung weigerte sich weiter, so dass Bayern die Einkünfte
Sigmaringens aus dem bei Augsburg gelegenen Kloster Holzen148 beschlagnahmte, da
Bayern für den Unterhalt der ehemaligen Nonne aufkommen musste. Sigmaringen
protestierte dagegen und führte an, dass Bayern seinen Pensionsverpflichtungen
gegenüber Baron von Enzberg, einem ehemaligen Obristen des Schwäbischen Kreises,
der in Hohenzollern-Sigmaringen lebte und von Hohenzollern vorläufig alimentiert
wurde, ebenfalls nicht nachkäme. Erst im Dezember 1813 erklärte sich die fürstliche
Regierung zu einer Pensionszahlung bereit, nachdem Bayern seinerseits den Pensionsverpflichtungen
nachkommen wollte. Gabriela Peintner sollte zunächst eine Abschlagszahlung
erhalten, die ihr jedoch erst im Juni 1814 ausbezahlt wurde. Über das
Landesgubernium Innsbruck musste sie anschließend bis 1818 um eine ungekürzte

146 StAS, Ho 80 a (T 2), B.Vb. Nr. 59 (Pak. 146) und Ho 80 Urkunden 28. Dezember 1808.
Vgl. auch ElSELE, Stadtpfarrei (wie Anm. 16), S. 18f.

147 StAS, Dep. 39, NVA 24 290 (1805; 8.2.1810); NVA 24 293.

148 Das Kloster Holzen war Sigmaringen durch den Reichsdeputationshauptschluss zugefallen
.

87


Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg2002-03/0103