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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg2002-03/0104
Andreas Zekorn

Pensionszahlung kämpfen. Danach scheinen die Zahlungen bis zum Tode Gabriela
Peintners am t Mai 1830, die damit ungefähr 85 Jahre alt wurde, erfolgt zu sein149.

Ahnliche, wenn auch nicht ganz so lang andauernde Schwierigkeiten gab es mit Württemberg
, das für drei in Hohenzollern untergebrachte Ordensfrauen zahlungspflichtig
war, aber gleichfalls die Pensionen vorerst nicht und später zum Teil wohl nur gekürzt
bezahlte; die fürstliche Kasse sorgte hier zunächst für den Unterhalt der Schwestern, bis
die Regelung um 1810/11 nach Abschluss des Günzburger Vertrags griff150.

Die von Sigmaringen im württembergischen Gebiet zu unterhaltenden Nonnen
bekamen um 1810 zunächst wohl 104 fl. pro Jahr; der Betrag steigerte sich allmählich
auf 150 fl., lag aber damit immer noch unter den zuletzt gezahlten österreichischen
Pensionen. Beim Tode ehemaliger Mitschwestern erhöhte sich im Übrigen die Pension
für die Uberlebenden. Dies ist dadurch zu erklären, dass die Pensionen vom
Grundsatz her aus dem Zinsertrag desjenigen Vermögens, das Sigmaringen aus dem
österreichischen Religionsfonds zugefallen war, bestritten wurden. Wenn diese Zinsen
unter einer kleineren Personenzahl aufgeteilt werden mussten, erhöhte sich der
ausgezahlte Betrag für die einzelne Nonne151. Ausbezahlt wurden die Pensionen von
der zollerischen Pensionskasse in Habsthal152. Diese sogenannte Klostersublevations-
kasse rechnete alle Einnahmen und Ausgaben ab, die Hohenzollern-Sigmaringen
infolge der Mediatisierung und Säkularisation hatte. Aus dieser Kasse flössen auch
größere Summen an die fürstliche Rentei oder direkt an den Fürsten153.

Die verbliebenen zehn Bewohnerinnen des Sammlungshauses Gorheim selbst und
ihr Beichtvater wurden nach 1806 ganz unterschiedlich untergebracht. Der Fürst ernannte
Lenzinger 1807 zum Hofkaplan154. Die Exnonnen durften zunächst in Gorheim
weiter wohnen. Doch im Jahre 1807 wurde in Gorheim ein Waffendepot eingerichtet.
Die Schwestern verbrachte man wenig später zum Teil ins Kloster Habsthal; hierhin
wurden zumindest die drei Ordensfrauen aus den ehemaligen Klöstern Mosheim und
Warthausen verbracht, für die Württemberg unterhaltspflichtig war. Fünf Schwestern
war das alte Gasthaus des Klosters Inzigkofen als Aufenthaltsort angewiesen, wo sie
eine eigene Haushaltung führten. Die letzte von diesen überlebenden Nonnen wurde
nach Habsthal versetzt, wo sie im Alter von 72 Jahren am 1. Februar 1816 verstarb; Barbara
Jäkle vom ehemaligen Kloster Mosheim segnete dagegen erst am 26. August 1827
in Habsthal das Zeitliche155. Die letzte Exkonventualin des Klosters Laiz, die sich in
Ochsenhausen niedergelassen hatte, verstarb 1833 im Alter von circa 90 Jahren156.

149 StAS, Dep. 39, NVA 24 288, NVA 24 290.

150 StAS, Dep. 39, NVA 24 290.

151 StAS, Dep. 39, NVA 24 290: eine Neuaufteilung erfolgte z.B. nach dem Tod von Bonaventura
Lichtensternin 1815; vgl. auch NVA 24 293.

152 StAS, Dep. 39, NVA 24 290, 24 293.

153 Die Rechnungen der Klostersublevationskasse Habsthal finden sich auch: StAS, Dep. 39,
DS 1, R 128, Fasz. 3.

154 StAS, Dep. 39, DS 1, R 78, Nr. 168 (21.5.1807).

155 StAS, Dep. 39, NVA 24 290 (1809; 2.1.1811: zur Unterbringung von drei Exnonnen aus
Moosheim und Warthausen); Eisele, Stadtpfarrei (wie Anm. 16), S. 19; Dreher (Hg.)., Geißenhof
'sehe Chronik (wie Anm. 62), Nr. 45 (7.11.1894).

156 StAS, Dep. 39, NVA 24 293.

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