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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg2002-03/0107
Die Aufhebung der Klöster Gorheim und Laiz im Fürstentum Hohenzollern-Sigmaringen

aufgehobenen Klöster als Versorgungsinstitute zur Unterbringung unverheirateter
Töchter entfielen163.

Für die Bevölkerung im Fürstentum Hohenzollern-Sigmaringen war die wohl
gravierendste Folge, dass die Klöster nicht nur in ihrer ganz wesentlichen Funktion
als Kreditgeber wegfielen, sondern dass die Kredite durch die österreichischen Behörden
- auf kaiserlichen Befehl hin - kurzfristig, auf den 4. Juni 1782, gekündigt wurden
und deshalb rasch neue Kreditoren gewonnen werden mussten. Schuldner der
Klöster waren meist Städte und Gemeinden sowie Privatpersonen aus den Grafschaften
Sigmaringen und Veringen aber auch der Fürst selbst. Privatpersonen hatten
meist kleinere Summen von 3 fl. bis ca. 120 fl. aufgenommen, die Darlehen der
Kommunen oder des Fürsten hingegen beliefen sich auf 100 fl. bis 9.000 fl164. Bis
Ende 1782 war bereits ein Großteil der Kredite zurückbezahlt. Etliche Kreditnehmer
kamen durch die Kündigungen in Schwierigkeiten, wie etwa der Inhaber eines
klösterlichen Lehenhofes, der die Zwangsversteigerung über sich ergehen lassen
musste oder die Gemeinde Sigmaringendorf, welche mit Mühe neue Geldgeber fand.
Hart traf es auch die Sigmaringer Landschaftskasse, die bei verschiedenen aufgehobenen
Klöstern 12.560 fl. aufgenommen hatte, allein beim Kloster Laiz als Hauptgeber
9.000 fl; hinzu kamen 1.256 fl. rückständige Zinszahlungen. Doch dies waren
nicht die einzigen Kredite der überschuldeten Sigmaringer Landschaft. Die Beitreibung
der Schulden sollte im Übrigen die fürstliche Regierung im Auftrag der vorderösterreichischen
Regierung übernehmen165.

163 Koväcs, Josephinische Klosteraufhebungen (wie Anm. 27), S. 169.

164 Kreditnehmer des Klosters Laiz (in Klammern ist die Höhe des jeweiligen Kredits genannt
): Ignaz Ländle, Veringenstadt (10 fl.), Karl Schappeler, Sigmaringendorf (100 fl.), Juliana
Wolfin, Laiz (100 fl.), Bonaventura Henselmann, Laiz (30 fl.), Adam Gauggel, Harthausen (100
fl.), Stadt Sigmaringen (200 fl.); weitere 1.000 fl. hatte die Stadt bei der Meisterin geliehen. In
einem weiteren Verzeichnis werden folgende Kreditnehmer der Klosterkirche (!) Laiz genannt:
Johann Walz, Sigmaringen (40 fl.), Juliana Wolfin, Laiz (100 fl.), Martin Henselmann, Laiz (25
fl.), Matthäus Henselmann (12 fl.), Matthäus Amann, Laiz (30 fl.), Sigmaringer Mediatkasse (60
fl.). Ferner waren Kreditnehmer beim Kloster Laiz: Haus Hohenzollern-Sigmaringen (600 fl.),
Mediatkasse Sigmaringen (9.000 fl.), Stadt Sigmaringen (1.200 fl.), Gemeinde Bingen (1.900 fl.),
Herrschaft Scheer (3.000 fl.), Andreas Schmid, Menningen (120 fl.), Johann Schmid, Bingen (15
fl.), Johann Georg Feinaigle, Bingen (50 fl.), Johann Schell, Scheer (50 fl.), Nicolaus Spohn, Hitz-
kofen (20 fl.), Ignaz Landle, Veringenstadt (10 fl.), Johann Wirth, Laiz (20 fl.). Insgesamt waren
16.215 fl. Klosterkapitalien gegen 4 % oder 5 % Zinsen verliehen.

Beim Kloster Gorheim hatte die Gemeinde Laiz 100 fl., Sigmaringendorf 1.500 fl. geliehen.
Die übrigen Kreditnehmer von Gorheim hatten Beträge zwischen 3 fl. und 100 fl. entliehen
und kamen aus Sigmaringendorf (3 Personen), Laiz (2 Personen) und Rulfingen
(9 Personen). (StAS, Dep. 39, DS 1, R 78, Nr. 171; 1780 - 1781; 2.12.1782). Insgesamt waren
5.135 fl. gegen Zinsen von 4 % oder 5 % verliehen

165 StAS, Dep. 39, DS 1, R 78, Nr. 171 (Übersicht über die Rückzahlung der verliehenen
Kapitalien); StAS, Dep. 39, DS 1, R 78, Nr. 177 (24.8.1784), Nr. 174 (Rechnungen 1782 - 1788)
u. Nr. 179 (Abrechnungen 1791 - 1800); Nr. 528 (6.9.1782: Sigmaringendorf). Vgl. allgemein:
Rudolfine Freiin von Oer: Säkularisation und Kreditwesen - Beobachtungen in westfälischen
Archiven. In: Crusius (Hg.), Säkularisation (wie Anm. 5), S. 121-129; Franz, Studien
zur kirchlichen Reform (wie Anm. 2), S. 242f.

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