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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg2002-03/0108
Andreas Zekorn

In Bezug auf die Erträge für das habsburgische Staatswesen durch die Säkularisationen
wird in der Literatur das Fazit gezogen, dass der österreichische Religionsfonds
zunächst „Gewinner" der Klosteraufhebungen gewesen sei, doch die Erlöse
später kaum hinlänglich waren, um von ihren Zinsen die Pensionen zu bezahlen, so
dass der erhoffte wirtschaftliche Erfolg ausblieb und der Religionsfonds „auf den
Hund kam"166. Für Vorderösterreich wurde herausgearbeitet, dass dort vor allem
relativ arme Frauenklöster der Bettelorden aufgehoben wurden; nur bei zwei
Klöstern hätte, nach Ansicht eines österreichischen Beamten, aus den Vermögensgewinnen
der Aufwand für die Pensionen erwirtschaftet werden können. So spielten
dann bei der zweiten Klosteraufhebungswelle 1783 gerade in Vorderösterreich
wirtschaftliche Gesichtspunkte eine stärkere Rolle. Das Problem der Pensionszahlungen
bewirkte wohl ein Umdenken, so dass kostenneutrale Lösungen, wie die
Zusammenlegung von Klöstern, favorisiert wurden und kaum mehr rigorose Aufhebungen
erfolgten167. Ende 1788 wurde eine allgemeine Besteuerung des geistlichen
Einkommens, eine Religionsfondssteuer, eingeführt, da schon bald ein Fehlbetrag im
Religionsfonds festgestellt werden musste168.

Die Befunde hinsichtlich der Rentabilität der Klosteraufhebungen können anhand
einer Modellrechnung für das Kloster Laiz bestätigt werden. Bereits Kommissar
Biermann machte eine Uberschlagsrechnung bei der Klosteraufhebung auf. Bei Laiz
berechnete er die jährlichen Pensionskosten für 15 Schwestern auf 2.730 fl. pro
Jahr169. Diesen Pensionskosten kann nun der theoretische Zinsertrag aus dem Erlös
für das gesamte Klostervermögen gegenübergestellt werden, der wohl rund 41.000 fl.
betragen haben dürfte170. Geht man davon aus, dass dieses Kapital zu einem damals
üblichen, sehr guten Zinssatz von 5 %171 angelegt worden wäre, so hätten die theoretischen
Zinseinnahmen jährlich 2.050 fl. betragen können, d. h. die Pensionskosten
waren durch den Zinsertrag nicht gedeckt. Auch wenn mit dem Tod von Nonnen
gerechnet werden konnte, so bestand für den Religionsfonds doch längerfristig ein
Zuschussbedarf aus dem Kapitalstock.

166 KovAcs, Joseph II. (wie Anm. 5), S. 8f. Zum Religionsfonds und dessen Entwicklung:
Franz, Studien zur kirchlichen Reform (wie Anm. 2), S. 128 (Klostervermögen), 243f., 258ff.,
291ff., 300, 308; Wolf, Aufhebung der Klöster (wie Anm. 2), S. lOlf.

167 Ströbele, Eine große Remedur? (wie Anm. 41), S. 107f., S. 11 Off.

168 Franz, Studien zur kirchlichen Reform (wie Anm. 2), S. 253f.

169 Acht Schwestern, die in die Welt gingen, jeweils 200 fl pro Jahr und 10 fl Kleidergeld (in
10 Jahren): 1.680 fl

7 Schwestern, die im Kloster blieben: jeweils 150 fl. pro Jahr: 1.050 fl.

170 Für den vorliegenden Beitrag konnten folgende Zahlen ermittelt werden: Bargeld 28 fl.,
kirchliche Praetiosa 720 fl., Kirchenkapitalien 267 fl., gegen Zins verliehene Klosterkapitalien
16.215 fl., Mobilienversteigerung 545 fl., Sipplinger Reben: 979 fl., Erlös aus dem versteigerten
Klostergut 22.248 fl.; Glocken, Bilder etc. 738 fl.; insgesamt: ca. 41.740 fl. In Abzug gebracht
werden müssen Schulden in Höhe von 784 fl., so dass sich ein Reingewinn von etwa 41.000 fl.
errechnet. Die von Eisele genannte Summe von 45.000 fl. konnte nicht nachvollzogen werden
(ElSELE, Stadtpfarrei [wie Anm. 16], S. 34f.).

171 Die Schwestern hatten ihr Kapital zu Zinssätzen von 4 %, 4,5 % und 5 % verliehen: StAS,
Dep. 39, DS 1, R 78, Nr. 536: Bericht vom 26.3.1782 und Vermögensberechnung vom 6.4.1782
(Quadr. 181).

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