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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg2002-03/0110
Andreas Zekorn

denn durch die Pfarrregulierung wurden in dem Fürstentum keine neuen Pfarreien
gebildet176.

Ähnliche Erfahrungen wie der Religionsfonds, der momentan der Gewinner war
und hohe Summen vereinnahmte, doch durch die Pensionszahlungen auf Dauer
angegriffen wurde, machte offenbar auch die fürstliche Verwaltung in Sigmaringen
nach 1806. Sie hatte infolge der Aufteilung des Religionsfonds 22.754 fl. erhalten, die
einen theoretischen Zinsgewinn von 1.137 fl. abwerfen konnten; hinzu kam das Klostergebäude
. Doch 1805 betrugen die jährlichen Pensionskosten für die drei Laizer
Nonnen noch 500 fl. und für die vier Gorheimer Nonnen 650 fl.; hinzu kamen die
Pensionen für die Schwestern, die sich in die Welt begeben hatten177. Da sich die Pensionslasten
in der Folgezeit nur langsam senkten, waren für die Versorgungszahlungen
an die ehemaligen Klosterfrauen bis 1825 von der aus dem Religionsfonds ausgezahlten
Summe bereits 20.519 fl. 5 x aufgebraucht; 1828 errechnete die Hofkammer
sogar einen Mehraufwand von 2.584 fl. 2 x178.

Allerdings hatte der Fürst von Hohenzollern-Sigmaringen bereits früher von den
Klosteraufhebungen profitieren können, denn er vermochte 1784 sein liegendes
Vermögen zu vergrößern, doch musste er das Klostergut ersteigern und in Raten
abzahlen. Nach dem Fürsten traten der reiche Laizer Schultheiß Schwab und dessen
Sohn sowie die Inhaber derjenigen Herrschaftsgebiete, worin die klösterlichen Besitzungen
außerhalb Hohenzollerns lagen, als wesentliche Käufer von Klostergütern in
Erscheinung179. Eine weitere kapitalkräftige Käuferschicht, die an Erwerbungen
interessiert war, existierte in Hohenzollern-Sigmaringen nicht. Lediglich ein Lehenbauer
konnte seinen lehenbaren Hof erstehen; den anderen Bauern mangelte es an
Geld, und sie wechselten nur ihren Lehensherrn180. Insgesamt ist zu bemerken, dass
die Gorheimer und Laizer Klostergüter zu einem guten Teil zersplittert wurden.

Einen die Wirtschaft fördernden Effekt hatten die Säkularisationen in Hohenzollern
-Sigmaringen kaum. Der Verkauf des Klostergebäudes Laiz gab keinen Anstoß
für eine Gewerbeniederlassung oder gar Fabrikgründung. Obwohl explizit an eine
Verwendung des Gebäudes als Fabrik oder Arbeitshaus gedacht und in weitem
Umkreis die Versteigerung bekannt gegeben wurde, fand sich kein kapitalkräftiger

176 Pfister, Volksschule (wie Anm. 13), S. 78ff., 82f.

177 StAS, Dep. 39, NVA 24290 (Verzeichnis 1805).

178 Eisele, Stadtpfarrei (wie Anm. 16), S. 18.

179 Bereits die Wiener Hofkanzlei hatte den Staatsrat wohl Ende der 1770er-Jahre darauf
hingewiesen, dass „bei der Vermischung der Vorlande mit andern Territorien die fremden
Landesherren die in ihren Gebieten liegenden Güter, Gefälle und Vermögensteile der aufzuhebenden
Klöster an sich ziehen würden." (Franz, Studien zur kirchlichen Reform [wie
Anm. 2], S. 145).

180 Bei den Säkularisationen in Bayern, 1803, ergab sich die Tendenz, dass Adlige, vermögende
Bürgerliche aber auch ehemalige Klosterbedienstete und Angehörige der ländlichen Unterschicht
zu den Haupterwerbergruppen der Klostergüter gehörten. Zu den Erwerbern von
Klostergütern 1803: Dietmar Stutzer: Die Säkularisation 1803. Der Sturm auf Bayerns
Kirchen und Klöster, Rosenheim 1978; Klueting, Sozio-ökonomische Folgen (wie Anm. 5),
S. lllff.

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