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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg2002-03/0111
Die Aufhebung der Klöster Gorheim und Laiz im Fürstentum Hohenzollern-Sigmaringen

Interessent, der das Gebäude entsprechend genutzt hätte. In Hohenzollern-Sigmaringen
selbst fehlte, wie gesagt, eine vermögende Käuferschicht. Eine potentielle,
kapitalkräftige Käufergruppe war andererseits vom Erwerb der Immobilien ausgeschlossen
: die Judenschaft181. So gab die Freisetzung eines Klostergebäudes keinen
Anschub zu einer Industrialisierung, wie die 1782 dem Staat zugefallenen Klostergebäude
auch anderswo in Osterreich nur zu einem geringen Teil für Manufakturen
nutzbringend verwendet wurden. Die Nutzung der 1803 säkularisierten Klöster als
„Klosterfabriken" leistete dagegen einen Beitrag zur Industrialisierung des deutschen
Südwestens, wie neuerdings herausgearbeitet wurde182.

Die Gründe dafür, dass sich für Laiz kein auswärtiger Käufer fand, lagen - so der
Gastwirt Schwab - in der Armut der Gegend und seiner Bewohner, der hohen
Steuerbelastung und den vielen Landesschulden183. Hinzu kam wohl die schlechte
Infrastruktur, d.h. die schlechte Verkehrsanbindung184. Die gesamten strukturellen
Nachteile Sigmaringens als Wirtschaftsstandort, insbesondere die hohe Steuerbelastung
, zeichnen sich gerade bei den Klosteraufhebungen wiederholt deutlich ab. Die
ökonomische Situation und die wirtschaftlichen Probleme des Fürstentums gegen
Ende des 18. Jahrhunderts werden damit ersichtlich.

ZUSAMMENFASSUNG

Die von seiner Mutter Maria Theresia begonnene Politik der verstärkten Wahrnehmung
österreichischer Rechte gegenüber Hohenzollern-Sigmaringen wurde unter
Joseph II. intensiviert fortgesetzt. Es ist typisch, dass sich Joseph über die Interessen
des zur habsburgischen Klientel zählenden Fürsten von Hohenzollern-Sigmaringen
hinwegsetzte185 und die österreichischen Gesetze und Verordnungen auch auf
Hohenzollern rigoros anwenden ließ, wie sich gerade bei den Säkularisationen zeigte.
Die Klosteraufhebungen waren auch ein Akt der Durchsetzung der Landeshoheit,
wobei der Fürst praktisch wie ein landsässiger Herrscher behandelt wurde. Er war
von den Säkularisationen ausgeschlossen und konnte lediglich als Mitbieter bei der
Versteigerung von Klostergütern in Erscheinung treten. Als kapitalkräftigster Bieter
vermochte er einen großen Teil der klösterlichen Besitzungen an sich zu ziehen. Erst

181 StAS, Dep. 39, DS 2, R 78, Nr. 171 (Versteigerungsaufruf vom 7.1.1783); StAS, Dep. 39,
DS 2, R 78, Nr. 528 (Versteigerungsaufruf Gorheim vom 1.9.1783).

182 Gert Kollmer-von Oheimb-Loup: Klöster als Manufakturen und Fabriken. Raumwirtschaftspolitik
und industrielle Standortwahl im Säkularisationsprozess Südwestdeutschlands.
In: Alte Klöster, Neue Herren (wie Anm. 28), Bd. 2.2., S. 1379-1394, S. 1382; vgl. auch.
Klueting, Sozio-ökonomische Folgen (wie Anm. 5), 118ff.

183 StAS, Dep. 39, DS 1, R 78, Nr. 528 (24.2.1783).

184 Vgl. Theo Hornberger: Die hohenzollerischen Städte. Eine stadttopographische Untersuchung
. In: Hohenz. Jahreshefte 3 (1936), S. 265 - 331, Hohenz. Jahreshefte 4 (1937), S. 113 -
167. Zur den Standortfaktoren und ihrer Bedeutung für Betriebsniederlassungen: Kollmer,
Klöster als Manufakturen (wie Anm. 182), S. 1389ff.

185 Allgemein: Press, Joseph II. (wie Anm. 7), S. 292f.

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