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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg2002-03/0119
OTTO WERNER

Die Säkularisation des Franziskanerklosters St. Luzen und des
Kollegiatstifts St. Jakobus Hechingen

Miseremini nostri fratres nostri!

VORGESCHICHTE

Nach dem Regierungsantritt des Fürsten Hermann Friedrich Otto von Hohenzol-
lern-Hechingen im Jahr 1798 forderten die Gemeinden u. a. auch: Um die Schulden
der seit 60 Jahren verarmten Landessteuerkasse tilgen zu können, möchten auch die
Klöster, die bis dato von allen Abgaben befreit geblieben, herangezogen werden;
ebenso die Geistlichen, Beamten und die Juden, [...]'. Der Landesvergleich wurde am
26. Juni 1798 unterzeichnet. Zur Deckung der Kriegsschulden wollte der Fürst auch
die Klöster, pia corpora, Geistliche und andere Unterthanen mit ihren sonst gefreiten
Gütern und Gefällen zu verhältnißmäßigen Beiträgen heranziehen, und in ernstlichen
Bedacht nehmen, wie noch andere Quellen für die Schuldentilgung eröffnet werden
könnten2. Dies war aber noch eine vergleichsweise harmlose Maßnahme, wenn sie
auch zeigt, dass die Klöster von Zahlungen nicht mehr verschont und nunmehr ins
Visier genommen wurden.

Im Historischen Lexikon der deutschen Länder von Gerhard Köbler können wir
unter „Hohenzollern-Hechingen" lesen: 1803 gewann sie [die Linie H.] durch § 10
des Reichsdeputationshauptschlusses vom 25.2.1803 für ihre Feudalrechte in der
Grafschaft Geulle und den Herrschaften Moulfrin5 und Baillonville im Lutticher
Lande die Herrschaft Hirschlatt des Stifts Kreuzlingen und das Kloster Stetten4'. Dies
ist uns aber zu sehr verkürzt und gedrängt; wir möchten genauer wissen, was sich
damals im Raum Hechingen zutrug und welche Auswirkungen dies hatte. Dabei
wollen wir unseren Blick nicht nur auf die Dominikanerinnenklöster Stetten im Gnadental
und Zum Heiligen Kreuz in Rangendingen richten, sondern auch und zuerst
auf das Franziskanerkloster St. Luzen und auf das Kollegiatstift St. Jakobus in
Hechingen.

1 Julius Cramer: Die Grafschaft Hohenzollern. Ein Bild süddeutscher Volkszustände. 1400-
1850. Stuttgart 1873. S. 405.

2 Ebd. S. 408.

3 Muß heißen: Mouffrin.

4 Gerhard Köbler: Historisches Lexikon der deutschen Länder - Die deutschen Territorien
und reichsunmittelbaren Geschlechter vom Mittelalter bis zur Gegenwart. 6., vollständig überarbeitete
Auflage 1999 Darmstatt. S. 272.

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