Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg2002-03/0130
Otto Werner

Patres 10.
F. Clericus 1.
Fratres Laici 6.
Summa 17.
Eingegeben von Fat. Guardian im Jänner 180556.

Eberhard Gönner schrieb: Das Kloster St. Luzen wurde „in den Jahren 1802/03
zum Refugium von Franziskanern, die aus dem Fürstentum stammten und anderen
Mönchen dieses Ordens, die ihr Kloster aus irgendwelchen Gründen verlassen mußten57
. Die Frage, warum sich im Jahr 1805 noch drei Ausländer unter den zehn Patres
und zwei Ausländer unter den sechs Fratres finden, ist ungeklärt. Max Heinrichsperger
nennt St. Luzen ein „Zentralabsterbekloster", „wo sich nach und nach eine
beträchtliche Zahl von Flüchtlingen sammelte"58. Wir können nicht davon ausgehen,
dass dies Fürst Hermann Friedrich Otto noch Friedrich Hermann Otto aus reiner
Menschen- oder Mönchsfreundlichkeit zuließen. Versprachen sie sich bzw. hatten sie
davon finanzielle Vorteile? Möglicherweise ist dies des Rätsels Lösung.

1.2 ST LUZEN WIRD UNTER DIE AUFSICHT VON
DEKAN WEIGER GESTELLT

Dem Geistlichen] Rat Joseph Anton Weiger59, Dekan des Ruralkapitels und Pfarrer
in Steinhofen, am 13. März 1807 von der Regierung die spezielle Aufsicht über den
Franziskanerkonvent von St. Luzen übertragen. Wörtlich heißt es: Er soll in allen
Stücken Ordnung, Wohlanständigkeit immer mehr befördern, die entgegengesetzten
Fehler aber auf alle Weise verhindern**0.

Das Schriftstück lautet: Sfeinje Hochfürstliche Durchlaucht unser gnädigster
Souverain haben den Befehl zu ertheilen geruht, daß die spezielle Aufsicht über das
hiesige Franziskaner Konvent zu St. Lützen dem Herrn geistlichen Rath und
Dechant Waiger übertragen seyn soll. - Diese höchste Willensmeinung wird demnach
des Herrn geistlichen Raths und Dechants Hochwürden hiemit eröffnet, damit
derselbe zu Erreichung des guten Endzweckes, welchen Sfeinje Hochfürstliche
Durchlaucht hiebei vor Augen haben, daß nämlich in allen Stücken Ordnung, Wohlanständigkeit
und Sittlichkeit immer mehr befördert, die entgegengesezten Fehler
aber auf alle Weise vermiedem werden, auf das kräftigste mitwirken, und durch öftere
spezielle Aufsicht und stete Aufmerksamkeit die Hferjrn P: P: Franziskaner dahier in

56 StAS Dep. 39 NVA 9524.

57 Eberhard Gönner: Die Geschichte der Kirche und des Klosters. In: Hans-Jörg Mauser
und Rudolf Schatz (Hrsg.), St. Luzen in Hechingen. Stuttgart 1991. S. 32.

58 Heinrichsperger (wie Anm. 9) S. 180.

59 Dekan Joseph Anton Weiger wurde am 10. April 1807 von Fürst Hermann Friedrich Otto
von Hohenzollern-Hechingen zum Wirklichen Geistlichen Geheimen Rat ernannt. (Urkunde
im Pfarrarchiv.)

60 Holl (wie Anm. 9) S. 399 mit Hinweis auf Akten im Pfarrarchiv.

114


Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg2002-03/0130