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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg2002-03/0134
Otto Werner

Am 23. Mai berichtete Dekan Joseph Anton Weiger an Generalvikar Wessenberg:
Euer Hochwürden und Gnaden geruhen hier den Tischtitel für den bisherigen P.
Guardian Dionys Funk zu empfangen, um demselben die Saecularisation bewilligen
zu können, weil die Versehung der Pfarr Cooperatur mit dem Guardianat in mehreren
Hinsichten - und besonders von wegen der zu weiten Entfernung des Klosters
von der Pfarrkirche - ganz unvereinbarlich ist.
Ich empfehle mich p. Weiger.

Daraufhin stellte Generalvikar Wessenberg am 28. Mai 1808 das Säkularisations-
Dekret für P Guardian Dionysius Funk aus. Die Taxe für die Ausfertigung (am
6. Juni 1808) betrug 14 Gulden 12 Kreuzer73.

1.2.2 KONFLIKT ZWISCHEN LANDESHERRLICHER OBERAUFSICHT
UND KIRCHLICHEM WIRKUNGSKREIS

Zu einem ernsthaften Konflikt zwischen landesherrlicher Oberaufsicht und der bischöflichen
Behörde in Konstanz kam es, als die Hechinger Regierung ohne Wissen
und also auch ohne Zustimmung des Generalvikars I. H. Wessenberg den Pater
Clarus Sauter im späten Frühjahr des Jahres 1808 an Stelle eines von Wessenberg
entsandten (auswärtigen) Priesters als Vikar nach Stetten unter Holstein versetzte.
Der Konstanzer Generalvikar reagierte daraufhin am 21. Mai 1808 vehement:

Wir haben durch das Dekanat Trochtelfingen [!] vernommen, daß H. Pfarrer Paur
zu Stetten unter Höllstein, dem Wir seine bekannten Inhabilität zu den seelsorglichen
Verrichtungen den Priester Konrad Schiaich von Opfingen als Vikar zugewiesen
haben, diesen anzunehmen fortan sich weigere, und von der HochfürstlfichenJ Regierung
zu Hechingen, an welche Er sich gewendet, die Weisung erhalten haben soll,
keinen auswärtigen Vikar anzunehmen, der sich nicht über seine Zulassung zum
Vikariat mit einem schriftlichen Dekret der hoch fürstlichen] Regierung legitimiren
werde. Es sey ihm auch von ermelter hochfürstlichen Regierung ein Franziskaner
Priester aus dem Convent Hechingen Namens Clarus Sauter zugeschickt worden, der
nun die Pfarre provisorisch versehe.

Es muß uns allerdings sehr befremden, daß die hochfürstlfichej Regierung zu solchen
in den bischöflfichenj Wirkungskreis eingreifenden Verfügungen, die den diesseitigen
Anordnungen widersprechen, sich veranlaßt finden konnten.

Da Wir durchaus nicht angemessen finden, daß ein Regularpriester die Pfarre Stetten
auch nur provisorisch versehe, so ist dem P. Clarus Sauter in unserm Namen zu erklären
, daß Wir ihm zu dieser Vikariat Stelle keine Admission bewilligen können,
und Wir nicht erwarten, daß er es wagen werde, ohne bischöfliche] Admission irgend
eine seelsorgliche Function daselbst zu verrichten, sondern er habe sich sogleich
wieder in sein Convent nach Hechingen, wohin er gehört, zurückzubegeben.

73 Sämtliche Schreiben zur Säkularisation des E Dionys(ius) Funk: Archiv der Pfarrei
St. Jakobus Hechingen. „Pfarrei: Hechingen. Rubrik XVIII: Kirchl. Anstalten. Betreff:
Franziskanerkloster St. Luzen 1742-1812."

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