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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg2002-03/0137
Die Säkularisation des Franziskanerklosters St. Luzen und des Kollegiatstifts St. Jakobus

Am 5. Juli 1808 teilte Dekan Weiger dem Generalvikar Ignaz Heinrich Wessenberg
mit, dass die Regierung sich entschlossen habe, das Kloster St. Luzen unter besserer
Administration bestehen zu lassen. Es sollen auch keine Patres mehr als Hilfspriester
bestellt werden. (Dies war ein Streitpunkt zwischen Wessenberg und der Regierung
gewesen, gegen deren Ubergriffe er sich verwahrte.) Als Inspektor von St. Luzen
begann Weiger nun seine Tätigkeit im Zusammenspiel mit der Regierung.

1.3.1 PRÜFUNG »PRO CURA ANIMARUM«

Auf Weigers Antrag82 bestimmte das Generalvikariat am L August 1808, daß alle
Patres in St. Luzen außer dem schon betagten Guardian P Aurelius Lusser sich einer
neuen Prüfung »pro cura animarum«83 zu unterziehen hätten. Jedem der Ordenspriester
wurde zur Pflicht gemacht, alle Jahre drei Konferenzaufsätze mit Fleiß auszuarbeiten
und durch das Dekanat nach Konstanz einzusenden84.

82 Ebd. - Konzept vom 27. Juli 1808:

Nun bestehet das Convent in Hechingen aus 9 Priestern, worunter zween Ausländer, und aus
sechs Layenbrüdem, worunter auch zween Ausländer sind. Die Priester sind meistens noch
junge Männer, aber in den Berufswissenschaften sehr zurück, und doch alle - nach der vorigen
Gewohnheit ad Tensus Subsistantiae aprobirt.

In Hinsicht des Nachtheils der hieraus entsteht, wage ich es, unt. vorzuschlagen:

a) daß alle den gegenwärtigen Vorsteher des Convents, der ein alter Mann ist, ausgenommen
, von neuem zu einer den Examinatoren gelegenen Zeit pro cura animarum
geprüft werden.

b) daß jeder Priester, den Vorsteher wieder ausgenommen, alle Jahre drey Conferenz
Aufsätze verfertigen, und sie durchs Dokument der Hohen Behörde vorlegen.

Es ist freilich hierdurch nicht viel, doch immer etwas gethan - und so werden sie angehalten,
wenigst jezuweilen an ihre Berufswissenschaften zu denken.

Über ihre sittl. Verbesserung hoffe ich nächstens mich umständlicher äussern zu können.
Ich empfehle mich p.

83 für die Seelsorge

84 Archiv der Pfarrei St. Jakobus Hechingen. „Pfarrei: Hechingen. Rubrik XVIII: Kirchl.
Anstalten. Betreff: Franziskanerkloster St. Luzen 1742-1812." - Das Schreiben Wessenbergs
lautet:

In Erwägung, daß die Ordenspriester des Franziskanerkonvents zu Hechingen ganz und
eigentlich zur Aushülfe in der Seelsorge ihre Bestimmung haben;

In Erwägung, daß zur Leistung einer gedeylichen Aushülfe richtige Pastoralkenntnisse
erforderlich sind, worinn die Hilfspriester mit den ordentlichen Seelsorgern übereinstimmen
sollen;

In Erwägung endlich, daß dem Ordenspriester, wie dem Säkularklerus zu diesem behuf stets
fortgesetztes Berufsstudium als wesentliche Pflicht obliege - finden wir uns veranlaßt, nachstehendes
zu verordnen:

1. Alle und jede Ordenspriester in dem Konvent zu Hechingen mit Ausnahme seines
schon betagten Vorstehers haben sich bey den von uns aufgestellten Examinatoren
einer neuen Prüfung pro cura animarum zu unterziehen, welche Prüfung diese
Letztern zu gelegener Zeit vornehmen werden;

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