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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg2002-03/0138
Otto Werner

1.3.2 DAS TERMINIEREN, DIE GEISTLICHEN AUSHILFEN
UND DIE MESSSTIPENDIEN

Am 30. März 1807 ersuchte der königlich-württembergische Kommissar, Kamerai-
Verwalter Schnell in Altshausen im Auftrag seiner Regierung die fürstliche Regierung
in Hechingen, dafür zu sorgen, dass die dortigen Franziskaner beim Almosensammeln
in ihren Gebieten bleiben mögen, weil es sonst in den württembergischen
Landen nicht nur den Untertanen sehr beschwerlich werde, sondern auch die württembergischen
zahlreichen Bettelordens-Klöster zu sehr verkürzt würden85. „Eine
hohenzoll.-sigmar. Verordnung vom 10. Juni 1807 verbot als Repressivmassregel
gegen eine ähnliche württemb. Verfügung den Mendikanten aus Württemberg das
Terminieren im Landesgebiet, gestattete es aber denen aus Baden und Hechingen
weiter"86.

Beim Terminieren wurden hauptsächlich Naturalien gesammelt. Nur in der Stadt
Hechingen gingen von verschiedenen Sammlungen jährlich durchschnittlich 75 Gulden
baares ein. An Vesen brachte die Sammlung in Stadt und Land des Fürstentums ungefähr
35 Scheffel ä 4 fl. = 140 Gulden, in dem haigerlochischen, glattischen, trochtel-
fingischen und gammertingischen Gebiet ungefähr 32 Scheffel ä 4 fl. = 128 Gulden.
An Schmalz wurden drei bis vier Zentner gesammelt, mithin im Durchschnitt 350
Pfund zu 24 Kreuzer = 140 Gulden, an Eiern 2000 Stück zu 1 fl. 24 xr. pro 100 = 28
Gulden, an Garn für 30 Gulden, an Wolle für 20 Gulden, an Kraut für 15 Gulden87.

Das Terminieren brachte aber nicht mehr genug Almosen ein, so dass jetzt darauf
geschaut wurde, Einsparungen vorzunehmen. Trotzdem gingen die Franziskaner als
Bettelmönche nach alter Gewohnheit noch auf Termin. Adolf Rösch schreibt: „Franziskanerbrüder
von St. Lützen bei Hechfingen] gingen nach Ausweis der Visitationsberichte
noch 1818 in einzelnen Gemeinden auf Termin"88.

Eine weitere wichtige Einnahmequelle des Klosters waren die geistlichen Aushilfen
und die Messstipendien. So nahm das Kloster 1808 von der Landeskasse zu Haigerloch
für die jährliche Aushilfe und zugleich 52 Messen zu lesen 32 Gulden ein, von

2. Jedem dieser Ordenspriester wird zur Pflicht gemacht, alle Jahre drey Konferenz=
Aufsätze mit Fleiß auszuarbeiten, und durch das Dekanat an uns einzusenden.
Der H. Geistl. Rath und Dekan Weiger wird beauftragt, diese unsere feste Willensmeinung
dem Konvent zu eröffnen, und für deren genaue Befolgung Sorge zu tragen.
Konstanz am 1. August 1808.

Hochfürstbischöfl. Konatsnz. Geistl. Reggs.Präsident Vicarius Generalis, Officialis und Geistl
Räthe.

I. H. v. Gessenberg.

85 Heinrichsperger (wie Anm. 9) S. 175 f. mit dem Hinweis in Fn. 2) auf FHA R 78 Nr. 218.

86 Adolf Rösch: Die Beziehungen der Staatsgewalt zur katholischen Kirche in den beiden
hohenzollern'schen Fürstentümern von 1800-1850. Sigmaringen 1906. S. 6. (Anm. 1.)

87 Ständige Einnahmen, unständige Einnahmen, Einnahmen an Naturalien. - StAS Dep 39
DH 1 R. 78 Nr. 218.

88 Adolf Rösch: Die Beziehungen der Staatsgewalt zur katholischen Kirche in den beiden
hohenzollern'schen Fürstentümern von 1800-1850. Sigmaringen 1906. S. 6. (Anmerkung 1.)

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