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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg2002-03/0146
Otto Werner

dienzn2 möchte abfolgen lasßen. In dieser Hofnung geharre mit schuldigster Hochachtung
und Erkenntlichkeit

Ihr

Salzburg den 23 July 1810 ergebenster Diener

P. Meinrad Ertle
Franziskaner Mrp.ni

1.3.8 REVISION DER „VERORDNUNG DES BETRAGENS IN-
UND AUSSER DEM KLOSTER BETREFFEND"

Der Konvent des Klosters bestand am 4. März 1811 noch aus acht Priestern und vier
Brüdern. Am 8. März 1811 wurde von Joseph Anton Weiger und von Johann Nepo-
muk von Giegling die ohnehin schon strenge „Verordnung des Betragens in= und
ausser dem Kloster betreffend" (vom 11. August 1808) revidiert:
Von wegen Sfeinejr HochfürstlflichenJ Durchlaucht unseres gnädigsten Fürsten und
Herrn haben Unterzeichnete Nachstehendes den sämmtlichen Mitgliedern des Con-
vents zu eröffnen.

1. Die Zeit des Aufstehens und der darauf folgenden Rekollection wird nach Maasgab
der Jahreszeit und der anwesenden Individuen dem Ermessen des P. Guardian
anheimgestellt.

2. Um 6 Uhr ist Conventsmesse, welcher alle im Convente Anwesenden beywoh-
nen.

3. Um 11 Uhr Mittag und Abend lh 6 Uhr wird zu Tisch gegangen, wobey alle
erscheinen. Über Tisch wird mittag und abend aus dem neuen Testamente und
anderen Schriften, die die Berufskenntnisse erweitern, gelesen.

4. V* nach 7 Uhr abends wird Recollection wie in der Frühe gehalten.

5. Den ganzen Tag über wird Silentium beobachtet, um sich dem Studium ungestört
widmen zu können.

6. Colloquium ist jeden Tag von 12-1 Uhr - und am Dienstage und Donnerstage
vom Mittage bis 3 Uhr gestattet.

7. Die Pforte bleibt immer geschlossen.

8. Allen Weibspersonen ist der Eingang in das Kloster - wie ehender - untersagt.

9. Die zulangen und unnöthigen Gespräche mit Weibspersonen unter der Pforte
sind streng verbothen.

10. Weder Priester noch Layenbruder betritt eine Weinf-] oder Bierschenke - wenn
er nicht dahin durch seine Obrigkeit gesendet wird.

11. Keiner stattet Besuche in der Stadt ab, ohne Erlaubniß des P. Guardian, welchem
jederzeit die Ursache des Besuches anzugeben ist.

12. Die zuhäuffigen Besuche sind einzuschränken.

113 Archiv der Pfarrei St. Jakobus Hechingen. Rubrik XVIII. Kirchliche Anstalten. Betrefff:
Franziskanerkloster St. Luzen 1742-1812.

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