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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg2002-03/0149
Die Säkularisation des Franziskanerklosters St. Luzen und des Kollegiatstifts St. Jakobus

Sr. Eminenz des Hochwürdigsten Herrn Herrn Karl Theodor, des heil. Stuhls zu Regensburg
Erzbischofen und Primas, auch Bischofen von Konstanz, durchlauchtigten
Fürst=Primas des Rheinischen Bundes, Grosherzogen zu Frankfurt, ec. ec.
Wir zu den geistlichen Sachen verordneter Vicarius Generalis & c.
Aus dem gegen den Franziskaner Priester Clarus Sauter, dermal im Konvent zu
Hechingen aufgenohmenen Untersuchungs Protokoll haben wir mit äusserstem
Mißfallen entnohmen, daß derselbe sich erfrecht habe, im Wirthshauß zu Wachendorf
in Gegenwart mehrerer Personen in Bauren=Kleidern zu tanzen.
Da Priester Clarus Sauter durch dieses - dem Ordens- und Priester Stand höchstens
ungeziemende Betragen jedem gutdenkenden zum Anstoß gereichet, und eine Aus-
gelaßenheit gezeigt hat, die allerdings zu Bewirkung - auch zum warnenden Beispiel
für andere eine schärfere Strafe verdienst; so verordnen wir, daß Priester Clarus auf
14 Tag lang von dem Konvent seines Klosters abgesondert, ihm ein besonderes allem
Zugang verschlossenes Gemach angewiesen, und demselben täglfichj über Mittag
zwar der gewöhnliche] regulär Tisch, doch statt des Biers nur Waßer zum Getränke
- auf die Nacht aber nichts als Wasser, und Brod gereicht werden soll.
Dem Priester Klarus wird während dieser Straf Zeit das Meßlesen untersagt, und derselbe
hat täglfich] eine schriftliche] Meditation auszuarbeiten, wozu der H. Geistl.
Rath, Decan, und Stadtpfarrer Waiger demselben solche Aufgaben vorschreiben
wolle, die dem Zustand des bestraften angemessen, und vermögend sind, denselben
auf seine Fehler und deren Verbeßerung aufmerksam zu machen.
Diese Ausarbeitungen sind dem gedfachten] Herrn geistlichen] Rath, und Decan
von 2 zu 2 Tagen zur Zensur zu überliefern.

Mit Schluß der Strafzeit aber hat Priester Klarus eine Beicht abzulegen und darüber
dem H. gesitl Rath, und Decan ein schriftliches Zeugniß beizubringen117.
Wir machen den Vorsteher des Franziskaner Klosters in Hechingen verantwortlich,
über die genaue Befolgung dieser unserer Anordnung, deren Vollzug wir dem H.
Geistl. Rath, und Decan mit dem übertragen, daß derselbe dem Priester Klarus be-
deüte: wenn er sich wieder eines Vergehens schuldig machen sollte, wir ihn zu strengern
und längern Correction hieher einberufen lassen werden.
Constanz am 28ten December 1811.
I. H. Wessenberg

[Papiersiegel]m

Dekan Weiger verpasste ihm 14 Themen zur Meditation und schriftlichen Ausarbeitung
, die auf ihn zugeschnitten waren. Sie lauteten:

1) Welcher Menschen Gesellschaft soll der Geistliche sorgfältig meiden?

2) Welche suchen?

3) Warum soll er behutsam seyn im Umgange mit Weltmenschen?

4) Welche Behutsamkeit solle er haben im Reden?

117 Das Testat darüber stellte P. Meinradus Erde am 4. Februar 1812 aus.

118 Archiv der Pfarrei St. Jakobus Hechingen. „Pfarrei: Hechingen. Rubrik XVIII: Kirchl.
Anstalten. Betreff: Franziskanerkloster St. Luzen 1742-1812."

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