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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg2002-03/0166
Otto Werner

Luzen. Dieses Kloster ist, wie Eurer Hoheit wohl bekannt, ein aufgehobenes Franziskanerkloster
, dessen Gebäulichkeiten aber zum größten Teil schon vor mehreren
Jahren zu einer herrschaftlichen Brauerei verwendet wurden, während einen kleinen
Teil des Klosters noch ein ehemaliger Franziskanerbruder175 bewohnt, dem die Aufsicht
über die Kirche, in welcher fortwährend Gottesdienst gehalten wird, sowie auch
die Besorgung der Geschäfte eines Mesners an dieser Kirche übertragen ist. Mit der
Einführung eines geistlichen Ordens würde den Gliedern desselben die Bestimmung
gegeben, in der Kirche zu St. Luzen, welche als ein bekannter Wallfahrtsort noch
immer von nah und fern sehr zahlreich besucht wird, den Gottesdienst zu halten und
die hl. Sakramente zu spenden, sowie auch der Landesgeistlichkeit in der Seelsorge
Aushilfe zu leisten und nach Umständen die so segensreich wirkenden Missionen vorzunehmen
. - Deshalb wagen es die unterth[änigst] Unterzeichneten Eurer Hoheit
die ehrfurchtsvollste Bitte zu Füßen zu legen, Höchstdieselben möchten gnädigst
geruhen, zu dem bezeichneten Zwecke die Kirche zu St. Luzen, sowie den zweiten
Stock des kleinen Flügels von dem ehemaligen Klostergebäude, in welchem gegenwärtig
der obengenannte Franziskanerbruder wohnt, nebst einem kleinen Teil des
daranstoßenden Gartens huldvollst zu überlassen. Dieses könnte auch, nach der unmaßgeblichen
Meinung der unterthfänigst] UnterzfeichnetenJ ohne Beeinträchtigung
der bei St. Luzen befindlichen herrschaftlichen Brauerei geschehen, da die
Kirche bisher nur für rein kirchliche Zwecke benutzt wurde und sich im zweiten
Stock des bezeichneten kleinen Flügels nur noch eine sogen. Schwelgm für die Brauerei
befindet, die nach dem Urteile von Sachverständigen leicht an einen andern Platz
verlegt werden könnte." etc. (Akten).

Bei Überreichung der Bittschrift versprach der Fürst dem Verlangen zu entsprechen
, aber als es Ernst gelten sollte, verlief die Sache trotzdem im Sande177.

1.6 KAPUZINERNIEDERLASSUNG IM »KLÖSTERLE« 1863 - 1864

Das Erzbischöfliche Ordinariat Freiburg erklärte sich am 10. September 1858 bereit,
aus dem Kollegiatstift [s. d.] jährlich 177 Gulden zur Errichtung einer Kapuzinerniederlassung
und zur teilweisen Sustentation der Patres zu bewilligen. Am 15. Oktober
schrieb P. Hilarius aus München an Stadtpfarrer Franz Xaver Dannegger, von dort
könnten keine Patres abgegeben werden; er möge sich an die Tiroler Provinz des
Kapuzinerordens wenden178.

Die Kapuziner (Ordo Fratrum Minorum Capuccinorum, OFMCap) entstanden
innerhalb der Observanten, waren dem General der Konventualen nominell unterstellt
, gründeten jedoch einen selbständigen Zweig, desssen Generalkapitel 1535/36

175 Fr. Isaak Schmid.

176 In der Schwelg (von schwelchen/schwelken = welken, dörren) trocknete man das Grünmalz
.

177 Holl (wie Anm. 115) S. 1 ff.

178 Ebd. S. 35 f.

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