Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg2002-03/0180
Otto Werner

1.8 WEITERE STIFTUNGEN FÜR EINE ORDENSNIEDERLASSUNG

Im Jahr 1888 wurde erneut ein Versuch unternommen, um Franziskaner nach St.
Luzen zu bringen. Custos R Damasus Rüsing schrieb aus Fulda, für die nächsten
Jahre sei es unmöglich, Patres abzugeben224.

Der am 13. Januar 1892 verstorbene Müller Kaspar Stehle vermachte testamentarisch
3000 Mark zu einer Niederlassung von Franziskanern oder Kapuzinern in St.
Luzen225.

Im Januar 1894 schenkte die ledige Kreszentia Sautter zur Errichtung einer Klosterniederlassung
in St. Luzen 400 Mark226. Durch diese Stiftungen und weitere Gaben
waren im Jahr 1903 5748 Mark zusammengekommen, die zu einem Fond angelegt
wurden mit der Bestimmung, daß bis zur Verwirklichung des Zweckes ein Teil der
Zinsen zur Abhaltung der St. Luzenfeste, zur Aushilfe durch Franziskaner in der
österlichen Zeit und zur Abhaltung der Drittordensv er sammungen verwendet werden
sollten227.

Aus dem St. Luzen-Fond wurde für die Heiligenpflege der Baumgarten vor St.
Luzen von Gustav Saile für 700 Mark und ein Grundstück neben St. Luzen von
Theobald Wild für 5000 Mark gekauft228.

1.9 ANHÄNGLICHKEIT DER GLÄUBIGEN

Bei all diesen Bemühungen um eine Ordensniederlassung dürfen wir nicht vergessen,
dass Vereinigungen und Bräuche weiterwirkten.

1.9.1 DIE SOGENANNTE GÜRTELBRUDERSCHAFT:
DER DRITTE ORDEN

Die Franziskaner-Terziaren I (Tertius Ordo Franciscanus, TOF) haben ihren Ursprung
in Bruderschaften, sind aber streng genommen keine Bruderschaft; sie haben
Ordens-Status. Die Regel des Dritten Ordens hat drei Kapitel: 1. Aufnahme (Vollendung
des 14. Lebensjahres; Frauen mit Konsens des Ehemannes), Noviziat (1 Jahr);
2. Profess (Versprechen der Regelbeachtung sowie kleines Skapulier und Gürtel unter
der Kleidung zu tragen; keine Gelübde); 3. Ordenspflichten: kein Luxus, kein Tanzen,
Tischgebet, bestimmte Fasttage. Ihre Zielsetzung: christliche Vollkommenheit nach
dem Evangelium in der Welt leben.

224 Ebd. S. 138.

225 Ebd. S. 148.

226 Ebd. S. 154 mit dem Hinweis: „(Akten.)" im Pfarrarchiv St. Jakobus Hechingen.

227 Ebd. S. 181.

228 Ebd. S. 186.

164


Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg2002-03/0180