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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg2002-03/0194
Otto Werner

9. Die Renovation der Stiftspflege ist sehr notwendig gewesen, hat aber schon
über 1100 fl gekostet und ist ohne Vorwissen des Pfarrherrn angefangen
worden.

10. ist zu vernehmen gewesen von H. Renovator Mader seihst, daß über 6000 fl
Restantien und reichlich einzusammelnder Ernte Hechinger Stiftspflegschaft
avanciert habe, bei welcher Stiftskirche soviel supprimierte Beneficien und
also nach der Stifter Intention zu bewerkstelligen dermalen wieder ein neuer
Canonicus von Sr. Hochfürstl. Durchlaucht präsentiert werden kann.

11. Über geistliche Einkünfte zu disponieren, declarieren und dispensieren steht
allein dem bischöfl. Ordinariat zu, auch den Censiten große Remiss zu tun ist
nicht weltlicher Gewalt. Also versieht man sich, daß zur Gewissensberuhigung
Sr. Hochf. Durchlaucht künftighin der Recurs zu Sr. Hochf. Gnaden
dem Bischof von Konstanz genommen werde, wie alle geistlichen Rechte solches
verordnen.

12. Der Novalzehnten darf nicht eigenmächtig hinterhalten,

13. auch die Noval, welche bei den neugebrochenen Wiesen sich ergeben, nach 3
Jahren nicht entzogen werden.

14. Die Beneficiathäuser aber sollen recht im baulichen Wesen besorgt werden11.
1753: Der bischöfliche Offizial Rettich, der sich in Bad Imnau zur Kur aufhielt, berichtete
nach einer Besprechung mit Dekan [Christian] Debele am 28. Juli 1753 an den
Bischof12, außer den Nachlaßstreitigkeitenu liegen noch größere Bedenken vor, „indem
besonders unter voriger, aus lauter lutherischen Beamten bestehenden Regierung
^ die Rechte der Kirche in vielerlei Weg beeinträchtigt worden. Die Fabrikrechnungen
seien wenig aufgenommen und seit Jahren nicht abgehört, die Pfarrer
werden von aller Einsicht in die Rechnungen der Kirchenadministration ausgeschlossen
, sogar bei der Kirche in Hechingen wissen die Canonici von dem Zustand ihres
Stifts Gefälle und Administration das wenigste. Die Kirchen sehen schlecht aus, die
Pfarrhöfe sind in so schlechtem Zustand, daß etwelche kaum zu bewohnen und
schlechten Bauernhäusern gleichen." Der Dekan glaube, daß unter dem jetzigen frommen
Fürsten [Joseph Wilhelm], dessen Hofkanzler (von Staader) die Billigkeit liebe,
diesen Beschwerden abgeholfen würde, wenn man die Conobsignation zugestehe.

Am 10. November [1753] erhielt Dekan Debele vom Generalvikar den Auftrag,
mit der fürstlichen] Regierung zu verhandeln, damit eine gütliche Übereinkunft
erzielt werde. [.. .y15 Die Verwaltung des Kollegiatstifts wolle die Regierung nicht aus
der Hand geben unter Berufung auf die a tempore fundationis hergebrachte Observanz
und vom Kaiser confirmierte Erbeinigungspakten, - und nun berichtet der

11 Holl (wie Anm. 9) S. 267 f. mit dem Hinweis: „(Pfarrarchiv, Akten.)"

12 Franz Konrad von Rodt.

13 Streit weger der Conobsignation der geistlichen Nachlassenschaften.

14 des Fürsten Friedrich Ludwig von Hohenzollern-Hechingen (1735-1750).

15 Er müßte aber bald berichten, er habe sich vergeblich bemüht, daß der Officialis saecula-
ris sich bei der Obsignation mit einer Diät von 2 fl begnüge, während der Dekan 3 fl erhalten
solle. Unter 10% werde der Abzug schwerlich zu bringen sein, da die vorige Regierung für
Abzug und Handlohn 15 % verlangt habe.

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