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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg2002-03/0204
Otto Werner

Am 1. Juli 1846 teilte Pfarrer Johann Baptist Diebold von Thanheim dem Kolle-
giatstift mit, daß der Großzehnt auf dem Bauern und Burgacker in Thanheim ihm
gebühre und daß er diesen in Zukunft „unter allen Bedingungen für sich beziehen
werde." Einige Tage nachher kam ein Schreiben voll heftiger Ausfälle. „Als Introduktion
in den bevorstehenden Prozeß bemerkte er, daß er der Fürstlichen] Stiftsverwaltungfür
jede Garbe auf dem betr. Acker 1 fl. anrechnen werde." Am 5. August
hatte er den Prozeß verloren. Da er die Prozeßkosten nicht zahlte (41 fl. Kosten und
28 fl. Zehntersatz) wurde von der Hofkammer Execution beschlossen. Erst 1850
machte Diebold einen Vergleichsvorschlag über die Bezahlung52.

Die Klage des Collegiatstifts wegen Verweigerung des Allmandzehnten in Thanheim
wurde am 5. April [1853] vom Kfönijglfichen] Appellationsgericht in Arnsberg
abgewiesen. Darauf wandte sich das Ordinariat am 9. Mai nochmals an das Ministerium
, um die Suspension des Gesetzes vom 4. Mai 1848 zu erlangen, ehe das Urteil
rechtskräftig geworden sei. Die Suspension erfolgte endlich am 6. Juni, worauf die
Gerichte den Rechtsgang einstellten53.

2.4.2 48-ER REVOLUTION UND DIE FOLGEN

Unter den Forderungen, welche die Revolutionäre an Fürst Friedrich Wilhelm Konstantin
richteten, hieß es u. a.:

Es sollte „zur Entlastung von Staat und Gemeinden eingeführt werden: eine allgemeine
Vermögens= und Einkommensteuer, denen auch das fürstliche Allod und
Domanialgut, Stiftungen und geistliche Güter zu unterwerfen seien, [...]. Den Pfarrern
sollten für den entzogenen Zehenden u. s. w. fixe Gehälter, nicht über 6-800 fl.
festgestellt, neue Pfarreien in Gauselfingen, Schlatt und Bisingen gegründet, das
Klostergut in Stetten und das Stift in Bisingen zur Erleichterung der Gemeinden
ausgegeben und auf die Lehreranstellungen und =Besoldungen verwendet und eine
Armen= und Beschäftigungsanstalt für Stadt und Land gegründet werden"54.

Wenn dabei vom „Stift in Bisingen" die Rede ist, so war damit das Hechinger
Kollegiatstift mit seinem Zehnten in Steinhofen, Thanheim und Bisingen gemeint.

Am 14. März [1848] teilte die Hofkammer der Stiftsverwaltung mit: „Am 11. März
haben S[ein]e Hochffürstliche] Durchlaucht gnädigst zu resolvieren geruht, daß sämtlicher
Zehnten aufgehoben sei, das Stift in Bisingen zur Erleichterung der Gemeindeausgaben
, auf Lehreranstalten und zur Besoldung der Lehrer verwendet werden und
die darein fließenden Gülten wegfallen sollen"55.

52 Ebd. S. 496 mit dem Hinweis: „Pfarrarch. Akten."

53 Konstantin holl: Chronik der Stadtpfarrei Hechingen. II. Bd. Hechingen unter preußischer
Herrschaft seit 1850. Handschriftlich (Lagerort: Archiv der Pfarrei St. Jakobus Hechingen
) S. 19.

54 Julius Cramer: Die Grafschaft Hohenzollern. Ein Bild süddeutscher Volkszustände.
1400-1850. Stuttgart 1873. S. 450 f.

55 Holl (wie Anm. 9) S. 512 mit dem Hinweis: „Pfarrarch. Akten."

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