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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg2002-03/0206
Otto Werner

Am 20. Dezember [1852] schrieb Graf von Villers wegen des verweigerten Zehnten
im Kirchspiel, er habe beim Ministerium die Suspendierung des Gesetzes vom
4. Mai 1848 über den Klein= und Allmandzehnten bis zu einer anderweitigen gesetzlichen
Regelung der Sache beantragt. Die Prozesse sollen event[uell] durch Appellation
so lange hingezogen werden, bis die Suspensionn des Gesetzes vom 4. Mai 1848
(welches den Gemeinden den Zehnten "schenkte") ausgesprochen sei. - Am 13.
Sept[em]b[e]r 1852 war vom K[öni]gl[ichen] Kreisgericht in Hechingen die Klage des
Collegiatstifts wegen Verweigerung des Allmandzehnten in Thanheim abgewiesen
worden. Jetzt wurde nach Arnsberg appelliert62.

Nun griff die Königlich Preußische Regierung ein und erließ am 6. Juni 1853 eine
Verordnung, welche die Resolution vom 4. Mai 1848 bis zum Erlaß eines Ablösungsgesetzes
suspendierte, soweit durch jene die Aufhebung des den Pfarreien zustehenden
Allmand- und Kleinzehnten angeordnet sei63.

Am 29. September [1854] wurde vom Kreisgericht Hechingen die Klage der Gemeinden
Bisingen und Steinhofen gegen das Collegiatstift wegen des Allmandzehnten
abgewiesen und das Recht des Stifts auf diesen Zehnten anerkannt. Das Appellationsgericht
Arnsberg bestätigte dieses Urteil am 24. März 1855M.

Eine »Regulierung des Pfarreinkommens« wurde nie vorgenommen. Im Jahr 1860
waren deshalb unter den abzulösenden Reallasten auch die Allmand- und Kleinzehnten
der Pfarreien65.

2.4.4 GRÖSSENORDNUNG

Damit wir wissen, um welche Größenordnungen es dabei ging, sei Folgendes mitgeteilt
:

Am 8. Juni [1845] versicherte das Collegiatstift seine Zehntfrüchte in Thanheim
mit 343 Thalern, zu Steinhofen mit 686 Thalern und zu Bisingen mit 1028 Thalern
gegen Hagelschaden und zahlt als Prämie 2 %, d. h. 41 Thaler. Am 22. Juni entstand
ein Hagelschaden zu Steinhofen von 7/8, zu Bisingen und Thanheim von 1/3. Demgemäß
erhielt die Stiftsverwaltung für Bisingen 576 fl, für Steinhofen 286 fl. 39 kr.,
für Thanheim 136 fl. 58 kr. ersetzt66.

Die Stiftsverwaltung versicherte] am 5. Juni [1846] ihre Zehntfrüchte in Steinhofen
, Bisingen und Thanheim wieder mit 2000 Thalern gegen Hagelschlag mit einer
Prämie von 40 Thalern. Am 14. Juli und nochmals am 7. August entstand in Bisingen
und Thanheim ein Hagelschaden, wofür 867 fl. entschädigt wurden67.

62 Holl (wie Anm. 53) S. 16.

63 Cramer (wie Anm. 54) S. 457.

64 Holl (wie Anm. 53) S. 25.

65 Cramer (wie Anm. 54) S. 458.

66 Holl (wie Anm. 9) S. 491 mit dem Hinweis: „(Pfarrarchiv, Akten.)"

67 Ebd. S. 496 mit dem Hinweis. „(Pfarrarch. Akten)."

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