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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg2002-03/0209
Die Säkularisation des Kollegiatstifts St. Jakobus

d. h. dessen Vermögen ganz zu Gunsten der letzteren (jedoch in einer abgesonderten
Rechnung) verwaltet wurde. Auf solche Weise kam das Stift immer mehr in seinem
Vermögen zurück, so daß die Rechnung 1814/15 nur noch einen Kapitalstock von
6975 fl. nachweist und die Fürstliche] Rentei 1288 fl. zuschießen mußte, um die notwendigsten
Ausgaben des genannten Jahres zu bestreiten. Solche Zuschüsse waren
auch in den nachfolgenden Jahren bs auf die neueste Zeit im Betrage von größeren
und kleineren Summen nötig. Jetzt besitzt das Stift nur noch 2000 fl. Kapitalien, hat
dagegen 13 000 fl. Kapitalschulden, wozu noch 1480 fl. kamen, welche schon längst
an verschiedene Handwerker bezahlt werden sollten. Zur Restitution78 verpflichtet
sind die Fürsten von Hohenzollern=Hechingen79.

Weiter schreibt Bulach: Bis 1848 hielt jedermann das hiesige Collegiatstift für ein
aufgehobenes Stift, dessen Vermögen noch zum Teil für die Stiftungszwecke , zum
größeren Teil aber zum Nutzen der Fürstlichen] Hofkammer verwaltet wurde. Als
aber in den Märzstürmen 1848 die Bauern von Steinhofen, Bisingen und Thanheim
Miene machten, den Groß= und Kleinzehnten zu verweigern, da erinnerte sich die
Fürstliche] Regierung auf einmal wieder an den ursprünglichen Zweck des Stiftes,
und der Landesherr erklärte sofort unterm 4. Mai 1848 das noch vorhandene Vermögen
für ein wahres Kirchenvermögen, wodurch das bedeutendste noch vorhandene
Einkommen des Stiftes, der Groß= und Kleinzehent auf den Feldern der genannten
Ortschaften gerettet wurde. Allein in der Verwaltung und Benützung des Stifts
erfolgte keine weitere Veränderung. Erst am 24. Dezember 1850 wurde dieselbe dem
K[öni]gl[ichen] Oberamt und dem Erzb[ischöfliehen] Dekanat als Commission für
die Verwaltung der geistlichen Stiftungen übertragen. Als nämlich Mitte 1850 der
Fürst von Hohenzollern=Hechingen seine Domänen an den Fürsten von H[ohenzol-
lern] Sigmaringen abtrat, sollte auch das Vermögen des Stiftes übergehen. Aber die
Fürstliche] Hofkammer Sigmaringen wies dieses Ansinnen unter der Behauptung
zurück, daß in dem Vertrage des Stiftes keine Erwähnung geschehe, was auch leicht
der Fall sein kann, denn mit seinen zerrütteten Vermögensverhältnissen hätte das
Stift keinen Glanzpunkt für den abzuschließenden Vertrag gegeben. Der Fürst von
Hechingen aber wollte dasselbe auch nicht behalten; darum wurde das Vermögen der
Commisssion für geistliche Stiftungen unterstellt80.

Am 9. Juli 1850 schreibt die Kfönijglfich] preußische] Regier[un]g in Hechingen
an das Collegiatstift, daß dessen Einkommen als Kirchenvermögen ganz dieselben
Rechte habe wie das Einkommen der Geistlichen. Darauf verlangte die Stiftungsverwaltung
auf Grund des Ausschreibens vom 4. Juni 1850 in No. 16 des Verordnungsblattes81
wieder den Allmand=, Klee= und Grundbirnzehnten, was der Vogt von

77 Hermann Friedrich Otto von Hohenzollern-Hechingen, geb. am 30. Juli 1851, gest. in
Hechingen am 2. November 1810. Er regierte von 1898-1810.

78 Wiedergutmachung.

79 Hinweis: Akten.

80 Hinweis: Akten.

81 Verordnungs- und Anzeigeblatt der Königlich Preußischen Regierung zu Hechingen. Nro.
16. Mittwoch den 5. Juni 1850. In der „Regierungs-Verfügung [vom 4. Juni 1850], den Bezug
der Pfarrei-Einkünfte betreffend" heißt es u.a. : „[...] man sieht sich daher zu der Aufforde-

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