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Otto Werner

2.6.2 AKTEN

Am 12. März 1853 teilte das Fürstliche] Rentamt der Stiftungskommission mit, nach
einem Hofkammerbeschluß vom 4./II. März 1853 No. 3762 könnten die Stiftsakten
ausgehändigt werden. Aus den älteren Rechnungen wolle man aber erst noch Excerpte
machen. (Akten)S7.

Am 26. November [1859] schreibt das Fürst[iche] Rentamt an Stadtpfarrer []
Dannegger, die alten Akten und Rechnungen des Collegiatstiftes seien noch nicht genau
ausgeschieden. Bei wärmerer Witterung und Zulassung anderer dringender
Geschäfte werde das Rentamt sich der Ausscheidung unterziehen^.

Auf eine abermalige Aufforderung um Herausgabe der Rechnungen des Collegiat-
stifts erklärte das Ffürstliche] Rentamt am 27. November 1861, daß es Einsichtnahme
in die Rechnungen gestatten, diese selbst aber nicht aushändigen wolleS9.

2.6.3 ABBAU DER PASSIVKAPITALIEN (SCHULDEN)

1856 betrugen die Passivkapitalien beim Kollegiatstift noch 8864 fl. Im Jahre 1858
waren sie auf 4269 fl. vermindert90.

2.6.4 SELBSTVERWALTUNG

Am 31. Dezember [1857] kam zwischen dem Ordinariat und der K[öni]gl[ichen]
Regierung in Sigmaringen eine Vereinbarung über die Verwaltung des Kirchenvermögens
zustande, wonach die Fonds der Kirche vollständig zur Selbstverwaltung
überlassen wurden^.

2.6.5 PROZESS GEGEN FÜRST FRIEDRICH WILHELM KONSTANTIN
VON HOHENZOLLERN-HECHINGEN WEGEN (ANGEBLICH)
ZU UNRECHT BEZOGENER ALLMANDZEHNTEN

1859: Im Namen des Collegiatstifts reichte Rechtsanwalt Valentin in Berlin am
20. November beim K[öni]l[ichen] Geheimen Justizrat gegen den Fürsten Friedrich
Wilhelm Konstantin Klage ein auf Rückzahlung der zu Unrecht erhobenen Allmand-
zehnten zu Thanheim und Steinhofen. Am 1. Dezember 1836 sei zwischen Hofkammer
und Stiftsverwaltung ein Vertrag geschlossen worden, wonach letztere auf die
Hälfte des Zehnten zu Gunsten der ersteren verzichtete, so daß ein Jahr die Hof-

87 Ebd. S. 19.

88 Ebd. S. 44 mit dem Hinweis: „Akten."

89 Ebd. S. 48 mit dem Hinweis: „Akten."

90 Ebd. S. 28.

91 Ebd. S. 33.

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