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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg2002-03/0213
Die Säkularisation des Kollegiatstifts St. Jakobus

kammer, das andere das Stift den Zahnten bezog.. So wurde es gehalten von 1834 bis
1848. Dieser Vertrag sei für das Stift unverbindlich, weil nur von Stiftsverwalter
[Joseph] Ruff abgeschlossen, der dazu keine Vollmacht gehabt habe. Der Wert des
Zehnten wurde auf 3450 fl. geschätzt. - Am 28. September 1859 wurde die Klage
abgewiesen wegen mangelnder Aktivlegitimation, denn die Fürstliche Hofkammer
und das Fürstliche Stift seien nur zwei Behörden desselben Fürsten; das Ordinariat [in
Freiburg] habe keine Concurrenz bei Abschluß des Vertrages gehabt. [Rechtsanwalt]
Valentin meinte darauf, man solle die Aktivlegitimation zu ergänzen suchen durch
Beibringung der Stiftungsurkunde, die jedoch damals verschollen war. Am 1. Juni 1861
wurde die Klage auch in 2. Instanz abgewiesen und der Vertrag von 1836 für giltig
erachtet92.

2.6.6 VERKÄUFE

Das Collegiatstift verkaufte am 18. Februar [1862] seine Zehntscheuer zu Bisingen
mit dem dabei liegenden Acker für 1600 fl. an den Stiftseinzieher Binder9*.

2.6.7 ZEHNTABLÖSUNG

Bei der Ablösung erhielt das Collegiatstift [1865] an Zinsen, Zehnten und Gülten von

Schlatt

193 fl. 1 kr.

Sickingen

20 " 41 "

Beuren

433 " 18 "

Stein

51 " 40 "

Boll

181 " 58 "

Bechtoldsweiler

1608 " 28 "

Stetten

190 " 18 "

Grosselfingen

650 " 31 "

Zimmern

17 " 24 "

Hechingen

1676 " 17 "

Wessingen

127 " 39 "

Weilheim

750 " 08 "

Jungingen

1910 " 11 "

Fürstl. Rentamt

121 " 30 "

Bisingen

44617 " 18 "

Steinhofen

25018 " 11 "

Thanheim

7029 " 36 " i

Das Ablösungskapital vom Thanheimer Zehnten mit 6990 fl. 57 kr. wurde durch
Receß vom 3. März der Gemeinde abgetreten, wogegen diese auf alle Ansprüche an

92 Ebd. S. 43 mit dem Hinweis: „Akten."

93 Ebd. S. 49 mit dem Hinweis: „Rechnung 1865."

197


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