http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg2002-03/0213
Die Säkularisation des Kollegiatstifts St. Jakobus
kammer, das andere das Stift den Zahnten bezog.. So wurde es gehalten von 1834 bis
1848. Dieser Vertrag sei für das Stift unverbindlich, weil nur von Stiftsverwalter
[Joseph] Ruff abgeschlossen, der dazu keine Vollmacht gehabt habe. Der Wert des
Zehnten wurde auf 3450 fl. geschätzt. - Am 28. September 1859 wurde die Klage
abgewiesen wegen mangelnder Aktivlegitimation, denn die Fürstliche Hofkammer
und das Fürstliche Stift seien nur zwei Behörden desselben Fürsten; das Ordinariat [in
Freiburg] habe keine Concurrenz bei Abschluß des Vertrages gehabt. [Rechtsanwalt]
Valentin meinte darauf, man solle die Aktivlegitimation zu ergänzen suchen durch
Beibringung der Stiftungsurkunde, die jedoch damals verschollen war. Am 1. Juni 1861
wurde die Klage auch in 2. Instanz abgewiesen und der Vertrag von 1836 für giltig
erachtet92.
2.6.6 VERKÄUFE
Das Collegiatstift verkaufte am 18. Februar [1862] seine Zehntscheuer zu Bisingen
mit dem dabei liegenden Acker für 1600 fl. an den Stiftseinzieher Binder9*.
2.6.7 ZEHNTABLÖSUNG
Bei der Ablösung erhielt das Collegiatstift [1865] an Zinsen, Zehnten und Gülten von
Schlatt
193 fl. 1 kr.
Sickingen
20 " 41 "
Beuren
433 " 18 "
Stein
51 " 40 "
Boll
181 " 58 "
Bechtoldsweiler
1608 " 28 "
Stetten
190 " 18 "
Grosselfingen
650 " 31 "
Zimmern
17 " 24 "
Hechingen
1676 " 17 "
Wessingen
127 " 39 "
Weilheim
750 " 08 "
Jungingen
1910 " 11 "
Fürstl. Rentamt
121 " 30 "
Bisingen
44617 " 18 "
Steinhofen
25018 " 11 "
Thanheim
7029 " 36 " i
Das Ablösungskapital vom Thanheimer Zehnten mit 6990 fl. 57 kr. wurde durch
Receß vom 3. März der Gemeinde abgetreten, wogegen diese auf alle Ansprüche an
92 Ebd. S. 43 mit dem Hinweis: „Akten."
93 Ebd. S. 49 mit dem Hinweis: „Rechnung 1865."
197
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg2002-03/0213