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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg2002-03/0214
Otto Werner

das Collegiatstift wegen der Baulast verzichtete. Nach dem Ahlösungsreceß vom
28. November hatte das Stift an die Heiligenpflege Steinhofen 8759fl. zu zahlen. Die
Heiligenpflege Bisingen erhielt vom Stift 500 fl. zur Gründung einer Pfarrkuratie9*.

2.6.8 BAULASTENABLÖSUNG

In der Sitzung vom 8. Januar 1866 vor dem Königlichen Spruchkollegium unter Vorsitz
des Regierungspräsidenten von Blumenthal wurde entschieden, dass die Großzehnt
-Bezieher anteilig die Baulasten für die Stifts- und Pfarrkirche und die Pfarrge-
bäulichkeiten abzulösen hätten. Dabei wurde auf einen Vergleich verwiesen, der am
9. Juli 1863 zu Stande gekommen sei, nämlich

/. „die Heiligenpflege zu Hechingen nebst den damit verbundenen Rosenkranz
^,] Sebastian= und Congregationsstiftungen unter Einrechnung des
von der Fürstin Eugenie gestifteten Pfarrcapitals sowie des Collegiatstifts ad
St. Jacobum [hatte] unter Berücksichtigung des95 diesen Stiftungen sonst obliegenden
Verbindlichkeiten für Bauten an der Kirche und Pfarrgebäulich-
keiten jährlich 707 fl: 30 xr. verfügbar.
II. Die Heiligenpflege und die damit verbundenen bezeichneten Stiftungen
sowie das Collegiatstift ad St. Jacobum anerkennen auf Höhe des ad I festgestellten
Jahresbetrages für Kirche und die Pfarrgebäulchkeiten zu Hechingen
und zwar mit Einschluß von Thurm, Uhr],] Orgel und Glocken, sowie der
durch Frohnen zu beschaffenden Bauleistungen primär baupflichtig zu sein
und nehmen die entgegenstehenden bisher abgegebenen Erklärungen zurück.
III. Der ad I. festgestellten zugleich für Bauszwecke verfügbaren Rente von 707

fl: 30 xr. entspricht ein Kapital von 14,150 fl: u. s. w.9b
In der Verhandlung am 13. Januar 1869 legte die Königliche Regierung in Sigmaringen
fest, dass von den restlichen, nicht durch das Kapital der Heiligenpflege und
des Collegiatstifts gedeckten 4,175 Gulden 54 Kreuzer zu übernehmen hätten:

1. das Fürstenhaus Höh enzoller n=Sigmaringen 3835 fl: 20 xr.

2. die Pfarrei Hechingen 328 fl: 55 xr.

3. die Pfarrei Weilheim 11 fl: 39 xr.

Als Termin, mit welchem die subsidiäre Baulastenpflicht der Zehntherren aufgehört
habe, wurde der 15. Mai 1863 festgelegt (Zehntablösung). Die Ablösungskapitalien
waren bis 1. April 1869 zu zahlen (Zahlungstermin)97.

Das „Collegiatstift ad St. Jacobum" wurde dabei stets durch Domänenrat Joseph
Ruff vertreten.

94 Ebd. S. 55 mit dem Hinweis: „Rechnung des Coll.-St. 1865-1867".

95 Muß heißen: der.

96 Pfarrarchiv St. Jakobus Hechingen: „Cult- und Baulastenablösungs-Receß vom Hechingen
vom 13. Januar 1869" (Ausfertigung für die Stadtpfarrei zu Hechingen).

97 StadtA Hech., Verträge. Es liegen folgende Faszikel vor: Urteil vom 8. Januar 1866. - Cult-
und Baulastenablösungs-Recess von Hechingen. 13. Januar 1869.

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