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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg2002-03/0220
Otto Werner

nerinnenkloster ist jedoch Graf Friedrich V von Zollern und seiner Frau Udelhild
von Dillingen zu verdanken und nach den Forschungen von Casimir Bumiller in den
Zusammenhang der Hausmachtpolitik der Grafen von Zollern zu stellen. Nach der
Abspaltung der Nebenlinie der Grafen von Hohenberg gegen 1170 betrieb Graf
Friedrich V, genannt der Erlauchte, im 13. Jahrhundert in Konkurrenz zu den verfeindeten
Hohenbergern den Aufbau eines flächenhaften Territoriums, der auf der
Konzentration von militärischen, wirtschaftlichen und geistlichen Zentren beruhte.
In diesem Gesamtkonzept war Stetten die Rolle des Hausklosters und der Grablege
der Familie zugedacht. Friedrich und seine Frau statteten das schon bestehende
Kloster mit Besitz aus, ließen offenbar neue Bauten errichten und gewährten den
Klostergütern Freiheit von allen Dienstbarkeiten. Gleichzeitig bestimmten sie die
Augustinerregel zur künftigen Klosterregel und verfolgten damit sicher die Eingliederung
in den Dominikanerorden. Anscheinend übernahmen schon bald die
Dominikaner die Obsorge, und 1287 verfügte der päpstliche Legat die förmliche
Inkorporation Stettens in den Orden. Im folgenden Jahr 1288 wurde das Kloster der
geistlichen und weltlichen Leitung der Rottweiler Dominikaner unterstellt.

Stetten entwickelte sich zum einzigen bedeutenden Kloster in der Grafschaft
Zollern. In seinen Konvent traten bis in die zweite Hälfte des 16. Jahrhundert mehrere
Gräfinnen von Zollern und andere hochadlige Frauen ein, vor allem aber zahlreiche
Töchter des niederen Adels und Angehörige reicher Bürgerschichten etwa der Städte
Hechingen, Reutlingen, Balingen und Ebingen. Im 17. und 18. Jahrhundert war der
Konvent dagegen ganz mit bürgerlichen Nonnen besetzt, deren soziale Herkunft
noch nicht untersucht ist.

Auch Stetten hatte von Anfang an das Konverseninstitut eingeführt. Laienschwestern
können bisher nur im 17. und 18. Jahrhundert5 nachgewiesen werden, Laienbrüder
hingegen vom Ende des 13. bis in die zweite Hälfte des 14. Jahrhunderts. Letztere
waren als Hofmeister und Schaffner Amtsträger in der Wirtschaftsverwaltung, als
Pfister wohl in der Klosterbäckerei tätig und vertraten als Pfleger die Interessen des
Klosters nach außen.

Stetten war ein wohlhabendes Kloster, baute aber kein Klosterterritorium auf.
Nach Bumiller erwarb es bis zum Beginn des 15. Jahrhunderts an 38 Orten insgesamt
60 Hofstätten, Güter und Mühlen sowie Weinberge zwischen Tübingen und Rottenburg
. Im 15. Jahrhundert setzte eine rückläufige Tendenz ein, doch ist wegen der
lückenhaften Urbarüberlieferung die Besitzentwicklung nur unzulänglich rekonstruierbar
. Da die Güter Stettens nicht der herrschaftlichen Geistlichen Verwaltung, sondern
der klösterlichen Administration unterstanden, wurde das Kloster der unter Graf Jos
Niklas II. geschaffenen straffen Verwaltung unbequem. Das mag der Grund gewesen
sein, daß in dem auf 1500 datierten Entwurf zu einer Landesordnung verboten wurde,
liegendes Gut an Stetten zu verkaufen. Daraufhin scheint sich der Klosterbesitz nicht
mehr nennenswert vergrößert zu haben. Die engen Beziehungen der Stifterfamilie

5 - und im 19. Jahrhundert - (siehe im Abschnitt Laienschwestern).
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