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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg2002-03/0231
Die Säkularisation der Klöster Stetten im Gnadental und Zum Heiligen Kreuz in Rangendingen

Die Bemühungen der hohenzollerischen Fürstenhäuser Hechingen und Sigmaringen,
der Mediatisierung zu entgehen, und das Entschädigungsgeschäft hat Professor Fritz
Kallenberg in dem Beitrag „Die Fürstentümer Hohenzollern im Zeitalter der Französischen
Revolution und Napoleons"56 ausführlich beschrieben. Wir stellen hier nur die
wichtigsten Personen vor, die dabei im Fürstentum Hohenzollern-Hechingen eine
Rolle spielten, und wenden uns dann der Säkulasisation der Klöster Stetten im Gnadental
und Zum Heiligen Kreuz in Rangendingen zu.

3. DIE FÜRSTEN

Nach dem Regierungsantritt des Fürsten Hermann Friedrich Otto im Jahr 1798
forderten die Gemeinden u. a. auch: „Um die Schulden der seit 60 Jahren verarmten
Landessteuerkasse tilgen zu können, möchten auch die Klöster, die bis dato von allen
Abgaben befreit geblieben, herangezogen werden; ebenso die Geistlichen, Beamten
und die Juden, [...]"57. Der Landesvergleich wurde am 26. Juni 1798 unterzeichnet.
Zur Deckung der Kriegsschulden wollte der Fürst „auch die Klöster, pia corpora,
Geistliche und andere Unterthanen mit ihren sonst gefreiten Gütern und Gefällen zu
verhältnßmäßigen Beiträgen heranziehen, und in ernstlichen Bedacht nehmen, wie
noch andere Quellen für die Schuldentilgung eröffnet werden könnten"58.

menfassung der Ereignisse gab Maren Kuhn-Rehfus (wie Anm. 6) S. 124 f.: „Die beiden
in Hohenzollern-Hechingen noch bestehenden Frauenklöster Stetten bei Hechingen und
Rangendingen gelangten durch den Reichsdeputationshauptschluß von 1803 an den Landesherrn
. Die Nonnen von Stetten erhielten Pensionen und führten ihr gemeinschaftliches Leben
bis zum Tod der letzten Frau 1867 im Klostergebäude fort. Kurz nach 1836 wurde ein Teil des
Gebäudes für kurze Zeit als Kaserne verwendet, 1869-1875 war Stetten eine Franziskanerniederlassung
, nach 1886 zogen Gewerbebetriebe ein, bis 1898 ein Feuer die Klostergebäude
mit Ausnahme der Kirche vernichtete. Rangendingen wurde dagegen 1804 aufgehoben. Die mit
Pensionen abgefundenen Nonnen mußten im selben Jahr in das Beichtvaterhaus des Klosters
Stetten bei Hechingen umziehen. Ihre Güter wurden von der Landesherrschaft verkauft, Teile
des Kirchenschatzes und Tischsilbers schon 1802 eingezogen. Die leerstehenden Klostergebäude
samt der Klosterkirche erwarb 1807 die Gemeinde, veräußerte sie mit Ausnahme der Kirche
aber schon im selben Jahr an einen Rangendinger Bürger. 1812 kaufte die Gemeinde das sogenannte
Alte Kloster indes wieder zurück und nutzte es als Rathaus und Schule. Später gelangte
auch der sogenannte Neue Klosterbau wieder an die Gemeinde." - Grundlegend für diese
Darstellung ist der Beitrag von Franz Haug und Johann Adam Kraus: Urkunden aus dem
Kloster Gnadental. II. Teil, (in: Hohenzollerische Jahreshefte, 16. Band [Der ganzen Reihe
79. Band] Jahrgang 1956) und Urkunden aus dem Kloster Gnadental. Schluß, (in: Hohenzollerische
Jahreshefte, 17. Band [Der ganzen Reihe 80. Band] Jahrgang 1957).

56 Zeitschrift für die Geschichte des Oberrheins. 111 (1963) S.

57 Julius Cramer: Die Grafschaft Hohenzollern. Ein Bild süddeutscher Volkszustände.
1400-1850. Stuttgart 1873. S. 405.

58 Ebd. S. 408.

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