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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg2002-03/0232
Otto Werner

3.1 HERMANN FRIEDRICH OTTO

Die Säkularisation fällt in die Regierungszeit von Fürst Hermann Friedrich
Otto Maria von Hohenzollern-Hechingen (1798 - 1810). Schon nach dem Ersten
Koalitionskrieg (1792-97) drohte beim Kongreß zu Rastatt (1797-99) eine Mediatisie-
rung des Fürstentums. Ende Dezember 1797 berichtete der hohenzollerische Gewährsmann59
nach Hechingen: „Ich jedenfalls verspreche mir nicht viel Gutes. Frühe
oder spath werden dennoch die Mindermächtigen aufgefressen, denn hier heißt es,
hodie mihi, cras tibi60". Ende Januar 1798 berichtete er61 etwas günstiger für Hohen-
zollern: „So viel ich erfahre, scheint es diesmal nur den geistlichen Fürsten, mittel-
und unmittelbaren Prälaten und vielleicht einigen Reichsstädten zu gelten"62. Die
hohenzollerischen Fürsten ließen nichts unversucht, um nicht mediatisiert zu werden
. Sie bemühten sich um preußische Protektion aufgrund ihrer Hausverträge. Sie
hielten sich sogar für berechtigt, Entschädigungsansprüche zu stellen, als im März
1798 die Reichsdeputation der Abtretung des linken Rheinufers an Frankreich
zustimmte und die Entschädigung der davon betroffenen Reichsstände beschloß,
obwohl sie keine reichsunmittelbaren Gebiete jenseits des Rheins innegehabt hatten63.
Erbprinz Friedrich Hermann Otto reiste im Frühjahr 1801 mit Empfehlungsschreiben
König Friedrich Wilhelms III. von Preußen nach Paris. Im Januar 1802 reiste der
Fürst schließlich selbst nach Berlin, um sich der Unterstützung des Königs von
Preußen zu versichern. „Umso größer war in den hohenzollerischen Residenzen die
Bestürzung, als dort in den ersten Augusttagen 1802 bekannt wurde, daß keiner der
beiden Fürsten im gemeinsamen russisch-französischen Entschädigungsplan genannt
wurde"64. Als die Reichsdeputation eingeschaltet wurde, schickte Fürst Hermann
Kanzler Frank nach Regensburg. Er antichambrierte erfolgreich und konnte im
Oktober 1802 „berichten, daß beide Hohenzollern im definitiven französisch-russischen
Entschädigungsplan berücksichtigt sind. Der die beiden Fürsten betreffende
Paragraph wird später wörtlich in den Reichsdeputationshauptschluß übernommen.

59 Geheimrat von Ittner an Geheimrat Frank am 21. Dez. 1797 aus Rastatt. Joseph Albert von
Ittner war der Schwiegersohn von Frank. Er war Hofkanzler des Johanniter-Großpriors
zu Heitersheim und 1778-1786 Hofrat in Hechingen gewesen. - Fritz Kallenberg, Die
Fürstentümer Hohenzollern im Zeitalter der Französischen Revolution und Napoleons. In :
Zeitschrift für die Geschichte des Oberrheins 111 (1963) S. 375.

60 Ubersetzt: Heute mir, morgen dir.

61 Geheimrat von Ittner an Geheimrat Frank am 25. Januar 1798 aus Rastatt. - Fritz Kallenberg,
Die Fürstentümer Hohenzollern im Zeitalter der Französischen Revolution und Napoleons.
In: Zeitschrift für die Geschichte des Oberrheins. 111. Band (Der neuen Folge 72. Band) 2. Heft
1963, S. 375.

62 Fritz Kallenberg, Hohenzollern im Alten Reich. In: Fritz Kallenberg (Hrsg.), Hohenzollern
. Stuttgart 1996. S. 88.

63 Fürst Eitelfriedrich II. von Hohenzollern-Hechingen hatte im Jahr 1630 die niederländische
Erbtochter Maria von Bergen op Zoom geheiratet und deren Besitzungen erhalten. Fürst
Hermann Friedrich Otto von Hohenzollern-Hechingen erbte von seiner Mutter, einer Gräfin
von Hoensbroech, deren niederländische Besitzungen. - Eugen Schnell, Die geschichtlichen
Beziehungen des Fürstlichen Hauses Hohenzollern zu den Niederlanden. Sigmaringen 1867.

64 Kallenberg (wie Anm. 54) S. 88 f.

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