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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg2002-03/0240
Otto Werner

5.2 KARL KOLB

Als Johann Friedrich Brodorotti 1773 Stadtpfarrer von Hechingen wurde, übernahm
dessen Canonikat der am 25. Febr[uar] 1746 in Buchau geborene und im Jahr 1770
zum Priester geweihte Karl Ko l bss, der bis 1781 auf dieser Stelle blieb. Dann
wurde er Pfarrer von Stein und am 11 Juni 1792 Pfarrer in Rangendingen, wo er am
11. Dezember 1819 an den Folgen eines am 2. Adventssonntag nach dem Amt
erlittenen Schlaganfalls starbS9. Der Rangendinger Pfarrer Karl Kolb war der Beichtvater
der Nonnen Zum Heiligen Kreuz bis zu deren Uberführung ins Beichtigerhaus
nach Stetten. Er insistierte bei den fürstlichen Beamten, Hofrat und Kammerdirektor
Ziegler und Aktuar Ruf, am 17. September 1804 wegen der willkürlichen Übertragung
der sieben gestifteten Jahrtage von der Klosterkirche Rangendingen nach Stetten.

5.3 AUGUSTIN KRATZER

Beichtvater der Nonnen in Stetten im Gnadental war zu jener Zeit P. Augustin(us)
Kra(t)zer. Er war am 10. Oktober 1735 in Bamberg geboren und Dominikaner geworden
. Er hatte auch den Magistertitel erworben. 1771 war er in Mergentheim Professor
und dozierte Theologie. 1794 ist er als Beichtvater der Dominikanerinnen zu St. Katharina
bei Diessenhofen in der Schweiz genannt. Seit dem 18. September 1797 wirkte er
in der gleichen Eigenschaft im Kloster Stetten im Gnadental90. Am 18. Juli 1801
berichtete der Provinzial des Dominikanerordens, Fr. Carolus Welz, an Fürst Hermann,
dass das Provinzialkapitel den Beichtvater des Frauenklosters Stetten im Gnadental,
Pater Augustin Kratzer, in seiner bisherigen Stelle bestätigt habe91. Am 24. November
[1802] erklärtfe] Fürst Hermann Friedrich Otto, den Beichtvater P. Augustin
Kratzer im Kloster Stetten beibehalten zu wollen und setzt[e] ihm ein lebenslanges
Gehalt von 400 fl. aus der Kasse des Collegiatstifts aus92. Am 25. März [1803] erhielt
P. Augustin Kratzer in Stetten die Erlaubnis als Weltpriester zu leben, um ein Cano-
nicat am Collegiatstift zu übernehmen. Die Taxe für die Dispens betrug 22 fl. 26 kr9i.

88 Im Original unterstrichen und nicht gesperrt.

89 Holl (wie Anm. 35) S. 308.

90 Fritz Staudacher. Aufhebung und Ende des Klosters Gnadental. II. In: Hohenzollerische
Zeitung Nr. 84 vom 13. April 1955 und Nr. 114 vom 18. Mai 1955.

91 StAS, Dep. 39, DH 1 Bd. 3 Rubr. 78 Nr. 297.

92 Holl (wie Anm. 35) S. 381.

93 Das betreffende Schreiben lautet:

Adm Rev. av Eximioss. Theol. Magistro P. Augustino Krazer, ord. Praed. Confessario in volle
gratiam ordinario, Confratri venerandiss. Stetten im Gnadenthal bey Hechingen
Admodum Reverende ac Eximie
Pater Magister Confessarie!

Am 16ten dies erhielt ich aus Rom Ihre Dispensation, in dem Päpstl. Indult ist ein Fehler,
der aber nicht wesentlich ist, nämlich: sanctitas fua - benigne annuit, et propterea committi
mandavit officiali augustano pp der anlaß war, weil in der Supplik gestanden Fr. Augustinus
Krazer, Sac. Theol. Magister, ord. Praed. dioecesis augustanae. welches zwar zum Theil wahr
ist, weil Sie eigentlich zu dieser gehören. P. M. assistenz aber schreibt: P. M. Krazer curatprius

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