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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg2002-03/0246
Otto Werner

ralvikariat. Als Generalvikar (1802-13) des Konstanzer Bischofs Karl Theodor von
Dalberg setzte sich Wassenberg vor allem für eine zeitgemäße Ausbildung der Theologiestudenten
und Fortbildung der Geistlichen ein107. Ebenso wichtig erschien ihm
die religiöse Bildung des Volkes durch Predigt, Unterricht und Gottesdienst. Die Einführung
der Landessprache in die Liturgie und die Veröffentlichung des Konstanzer
Gesangbuchs (1812) sollten eine aktive Mitfeier der Gläubigen ermöglichen. Traditionelle
Frömmigkeitsformen gerieten mehr und mehr außer Übung. Gegen den
heftigen Widerstand der päpstlichen Nuntiatur in Zürich 1814 von Dalberg zum
Koadjutor bestellt, von der Kurie aber nicht bestätigt, plädierte er beim Wiener
Kongreß (1815) als Bevollmächtigter Dalbergs für eine deutsche Nationalkirche, die
von einem Primas geleitet werden und nur locker mit Rom verbunden sein sollte. Als
ihn dann nach Dalbergs Tod sein Domkapitel 1817 zum Bistums-Verweser wählte,
verwarf Pius VII. (1800-23) die Wahl. Die Kurie trennte die Schweizer Teile von der
Konstanzer Diözese ab und hob bei der Zirkumskription108 der Oberrheinischen
Kirchenprovinz 1821 gegen den Willen der betroffenen Bundesländer die Diözese
Konstanz auf. Vom numehrigen Freiburger Erz- wie Rottenburger Domkapitel zum
Bischof eligiert, fand Wessenberg nicht die päpstliche Bestätigung, entsagte daraufhin
dem geistlichen Amt, lebte aber weiter in Konstanz seinen wissenschaftlichen Arbeiten
. Er starb am 9. August 1860 in Konstanz109.

In Bezug auf die Säkularisierung im Fürstentum Hohenzollern-Hechingen war
Ignaz Heinrich (von) Wessenberg insbesonders gefordert, als es darum ging, daß die
geschlossenen Frauenklöster nur im Einverständnis mit dem Diözesanbischof säkularisiert
werden konnten110.

Dekan Weiger berichtete dem Generalvikariat am 12. Dezember [1802]: „Das Frauenkloster
Stetten ist bekanntlich Sr. Durchlaucht dem Fürsten von Hohem. Hech.
von der Reichsdeputation als Entschädigung zuerkannt worden, wovon Höchstdie-
selben auch bereits Besitz genommen und jeder Frau, deren es 15 sind, jährlich 200
fl., jeder Schwester aber, deren es 8 sind, 100 fl. zugesichert haben."...

Am 18. Dezember erwiderte das Generalvikariat, „das Ordinariat hege die
gute Vermutung, daß diese Pensionierung bloß eine ökonomische Verfügung sei und
keineswegs die Aufhebung oder allmähliche Erlöschung des Klosters beabsichtige,
welche Gesinnung der Dekan bei Gelegenheit im Namen des Ordinariats dem Fürsten
erklären wolle." ... (Pfarrarchiv, Akten)m.

107 Zu diesem Zweck begründete er das „Archiv für Pastoralkonferenzen" (1804-27).

108 Zirkumskription = Festlegung der neuen Bistumsgrenzen

109 Carl Andresen und Georg Denzler, dtv Wörterbuch der Kirchengeschichte. München
1984. S. 460, 629, 631. - Karl Bosl, Günther Franz und Hanns Hubert Hofmann: Biographisches
Wörterbuch zur deutschen Geschichte. Studienausgabe. Dritter Band. Augsburg
1995. Sp. 3113 f.

110 Siehe oben: §. 42 des Hauptschlusses.

111 Holl (wie Anm. 35) S. 381 f.

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