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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg2002-03/0251
Die Säkularisation der Klöster Stetten im Gnadental und Zum Heiligen Kreuz in Rangendingen

herstellung des von Napoleon arg gebeutelten Kirchenstaates und der geistlichen
Fürstentümer im Rheinland voranzutreiben. Dabei trachtete er sich auch die Unterstützung
der nichtkatholischen Herrscher zu verschaffen, denn unter den katholischen
Kongreßteilnehmern, namentlich in der Umgebung Metternichs, sah er Atheismus
und Freimaurerei wuchern. Er werde, so drohte er, die Verteidigung der päpstlichen
Rechte dem türkischen Sultan und dem protestantischen König von Schweden
anvertrauen. Wir haben es mit Ungeheuern zu tun, die ärger sind als Bonaparte, ließ
Consalvis Sekretär, der Abbe Evangelisti, verlauten. Dabei war der Kardinal ein
weitläufiger Mann, der die opulenteren Seiten des irdischen Jammertals durchaus
goutierte: „auf den Redoutenbällen sah man bis in die Morgenstunden hinein sein
rotes Käppchen leuchten"121. In einer Note vom 14.11.1814 schrieb Kardinal Consalvi
an Fürst Metternich: Nach der siegreichen Wiedergewinnung des Landes122, dessen
Verlust den Anlaß zur Säkularisation gegeben hätte, könne und müsse die Kirche
wieder in ihre alten Rechte eingesetzt werden123. Diese Forderung ist allerdings ohne
Erfolg geblieben. Gerade der Deutsche Bund zeigte, daß, von geringfügigen Korrekturen
abgesehen, die deutschen Länder so bestehen blieben, wie ihnen der Degen
Napoleons die Grenzen zugewiesen hatte. Nur die Befestigung der preußischen
Macht am Rhein und die Verkleinerung Sachsens waren Neuheiten von Bedeutung.
Nicht einmal die geistlichen Fürstentümer im Rheinland wurden wiederhergestellt, so
lautstark auch der päpstliche Abgeordnete Consalvi gegen diese Unterlassung protestierte124
. Die auf ein allgemeines Konkordat zielenden Verhandlungen zur Ordnung
der deutschen Kirchenverhältnisse mißlangen, nur mit Bayern, Preußen und
den Fürsten der Oberrheinischen Kirchenprovinz kamen Regelungen zu Stande.
Consalvi starb am 24. Januar 1824 in Rom.

6. DIE BESITZNAHME (QUELLENTEXTE)

6.1 ANORDUNG DES FÜRSTEN HERMANN VOM 26. OKTOBER 1802

Die Instruktion vom 26. Oktober 1802 für die Beschlagnahme des Klosters hatte folgenden
Inhalt:

„ 1) Die Kommission hat die Vorsteherinnen und den Beichtvater zusammenzurufen
, das Patent zu verlesen und dem Konvent die besondere landesherrliche
Gnade und Vorsorge ausdrücklich und auf das verbindlichste zu versichern. 2) Den
Vorgesetzten, besonders dem Schaffner, ist aufzutragen, ein Inventar aller Vermögenswerte
, sowie aller Gefälle, Rechte, Ansprüche baldigst zu fertigen und abzugeben
. Da diese Maßregel v o r z ü l i c h e n Einfluß auf den künf-

121 Klaus GüNZEL: Der Wiener Kongreß. Geschichte und Geschichten eines Welttheaters.
München/Berlin 1995. S. 70.

122 Gemeint ist das linke Rheinufer.

123 Erwin Ruck: Die römische Kurie und die deutsche Kirchenfrage auf dem Wiener Kongreß.
1917. S. 49.

124 Günzel (wie Anm. 121) S. 189.

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