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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg2002-03/0253
Die Säkularisation der Klöster Stetten im Gnadental und Zum Heiligen Kreuz in Rangendingen

möglichst überreichen sollen, worunter man sich denen gegen ihre gnädigste Landesherrschaft
tragenden teuersten Pflichten vollkommen versehe, daß alles unmangelhaft
, wie sie es jederzeit verantworten könnten, bewerkstelliget werde.

Man hat den Vorgesezten zugleich erkläret, daß alle diese Vorkehrungen zu ihrem
eigenen Vortheil gehen, und die auf den ersten Decem: vorzunehmende Separation
zu erleichtern, bis dahin aber blieben sie in dem eigenen Bezug aller ihrer Einkünfte
und Gefälle und im völligen Genuß ihres bisherigen Eigenthums, doch unter der
Voraussetzung, daß alles nützlich und wie sie es in jedem Fall zu des Klosters eigenen
Besten zu thun verbunden seyen verwaltet werde.

In Betreff des Klosters zu Rangendingen, als ein Appertinenz von Stetten hat man
nicht unverhaltenfj daß all dieses, was in Betreff des vollen Activ und Passiv Standes
des Klosters Stetten gnädigst verordnet worden, auch den Bezug auf das Kloster
Rangendingen habe, und wurde deswegen dem H. P: Beichtvater zu Beibringung
gleichmässig vollständiger Inventarien der behörige Auftrag ertheilet, und man
säumte nicht von Kommissions wegen den Regierungs Secretär Paur nach Rangendingen
abzuordnen, um auch daselbst das Kloster Rangendingen mit allen seinen
Zugehörungen mittelst Verlesung des Hochfürstl: gnädigsten Kommissions Patents in
Besitz zu nehmen.

Da nun mit deme der Act der förmlichen Besitznahme vollendet, so hat man
das Protokoll für heute beschlossen und solches von denen ersten Vorsteherinnen des
Klosters unterschreiben lassen.
Eodem qo Supra
[27. Okt. 1802].

Maria Theresia Schusterin p. t. Priorin

Maria de Victoria Schimppin p: t: Sup Priorin

Maria Agatha Rueffin p: t. Schaffnerin
Maria Carolina Wörlin

Maria Dominica Sprengin p: t. Noviz: MeisterinU9

An Eine Hochlöbliche zur Besitznahme des Klosters Gnadenthal in Stetten gnädigst
verordnete Commission
u: Bericht!

Unterfertigter wurde von Seite der zur Besitznahme des Klosters Gnadenthal in
Stetten gnädigst verordnete Komission nach Rangendingen abgeordnet, um dem dortigen
Frauen Konvente von der derselben in dieser Rüksicht gnädigst gegebenen
Instruktion Eröffnung zu machen.

In Gemäßheit dieses Unterfertigten gegebenen Auftrags begab sich derselben mit
dem Vogt von Rangendingen und dem daselbstigen Beständer des Klostergutes in das
Kloster, ließ seine Ankunft der Klostervorgesatzte melden und dieselben ersuchen in
einem ihnen beliebigen Zimmer zu erscheinen.

Dieselben weigerten sich auch im mindesten nicht meinem Ansinnen zu entsprechen.

129 StAS Dep. 39 DH 1 Bd. 3 Rubr. 78 Nr. 297. 1787-1810. Die Säkularisation des Klosters
Stetten im Gnadental bei Hechingen in Folge des Reichs-Deputations-Hauptschlusses von
1802.

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