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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg2002-03/0254
Otto Werner

Unterfertigter säumte nun nicht das bei sich habende Besitznahms Patent in
Gegenwart sämtl: in Kloster befindlichen Frauen zu verlesen, und sie sodann der
gnädigsten Gesinnungen und Sorge zu versichern, die Seine Hochfürstl: Durchlaucht
in Hinsicht ihrer künftigen Subsistenz gnädigst hegen werden; endlich fügte abgeordneter
bey, daß sie in ihren bisherigen Verhältnissen zum H: P. Beichtvater des
Klosters Gnadenthal bleiben, und an den Klosterbeständer die einst nothwendig
befindenden Befehle ergehen werden.

Sämtliche Frauen des gedachten Konvents äusserten den lebhaftesten Dank für die
gnädigsten Zusicherungen Ihres durchlauchtigsten Landes Vaters, Höfchjstdero
Huld und Gnade sie sich mit unbegrenzten Zutrauen und froher Hoffnung unter-
thänigst anempfehlen, womit der mir anvertraute Akt geendigt wurde.
Hechingen den 27t Octob: 1802.
U:Paur RgsSecretno.

6.3 DIE ENDGÜLTIGE BESITZNAHME DES KLOSTERS STETTEN IM
GNADENTAL AM 24. NOVEMBER 1802 UND DES KLOSTERS ZUM
HEILIGEN KREUZ IN RANGENDINGEN AM 25. NOVEMBER 1802:

Actum im Kloster Gnadenthal zu Stetten d. 24. Nov. 1802
In Praesentia

H: Geheimrath und Regierungs Directors Frank
H: Hofraths u. Kammer Directors Brodorotti
et me actuant: Baur Regierungs Secretär

Nachdem durch die neuesten Beschlüsse zu Regensburg festgesezt worden ist, daß der
Civilbesitz der den erblichen Reichsfürsten zur Entschädigung zugetheilten Objekte
acht Tage vor dem lt. Decemb: folglich am heutigen Tage seinen Anfang nehmen solle,
so haben SfeineJ Hochfürstlfiche] D[ur]l[au]cht: dem Geheimen Rath Frank, u
Hofrath und Kammerdirector Brodorotti den gn[ä]]d[ig]sten Auftrag nebst dem
Sub: Nro. 1. beiliegenden gnädgsten: Special-Befehl ertheilet in Höchstihrem Namen
diesen Actum der Ergreiffung des Civil=Besitzes in dem Frauenkloster Gnadenthal
zu Stetten heute vorzunehmen.

Diesem höchsten Befehl gemäß hat also die gnädigst angeordnete Kommission
heute Nachmittag um halb 3 Uhr die Frau Mutter Priorin und Uebrige Vorsteherinnen
des benannten Klosters mit Zuziehung des Herrn Pater Beichtvaters in dem
Refectorio versammelt und ihnen hierauf den Zwek ihrer Ab Sendung mit dem Zusätze
bekannt gemacht, daß von heute an alles dem Frauenkloster zugestandene
Eigenthum alle und jeder Art Seiner Hochfürstlichen Durchlaucht, Höchstweichen
das Kloster Stetten als Entschädigung für die verlohrene Feudal=Rechte in ihren
niederländischen Herrschaften zugetheilt worden sey, gänzlich anheimfalle, und
hiemit die bisherige Administration des Klosters aufhöre.

130 „Auflösung des Dominikaner Frauenklosters in Rangendingen". - StAS Dep. 39 DH 1
Bd. 3 Rubr. 78 Nr. 248.

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