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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg2002-03/0258
Otto Werner

An Viehbestand war vorhanden: 4 Pferde, 66 Stück Hornvieh, 18 Schafe, 32 Schweine
und 8 Milchschweine.

Das Kloster verfügte über 5 aufgemachte Wägen, 1 Karren, 5 Pflüge und 4 Eggen.
An jährlichen Gilten133 nahm das Kloster

a) im Land: 118 Gulden 15 Kreuzer134; Scheffel134 Vesen135, 81 Scheffel Hafer:

b) außer Landes: 69 Gulden 5 Kreuzer, 520 Scheffel 1 Viertel136 Vesen, 127 Scheffel
Hafer, 15 Scheffel 1 Viertel Kernen137, 83 Scheffel 1 Viertel Roggen, 1 Scheffel 2 Viertel
Bohnen, 6 Scheffel Erbsen ein138.

Zur Verwaltung des Klosterbesitzes hatte das Kloster einen Schaffner in Stetten,
zwei Pfleger in Balingen und Rottenburg und zwei Waldschützen in Stetten und
Stein, die bei der Aufhebung des Klosters beibehalten wurden139.

Laufende Ausgaben und Verbindlichkeiten
In einem undatierten Aktenstück140 heißt es:

Aus Befehl Seiner Hochfürstlichen Durchlaucht, die Früchten verkaufen zu dörfen!
Dieweilen unser Kloster Gnadenthal, auf wirkliche Michaeli et Martini Teit zu
bezahlen hat, folgendes

f. x.

Erstlich der eingekleideten Novizin Paulina 400 36.

der Jungfraw Genovefa 300
dem Schaffner und zwey Pflegern an Geld 54 30.

nebst noch 16: Scheffel Frucht

unsern Dienstbothen, als Knecht, Mägd, und Buben

zusammen, über das was schon bezahlt noch 289 45.

Für die in diesem Jahr uns geschehene Feldarbeit

haben wir zu bezahlen

Erstlich in Akort geschehene Arbeit

den Dung auf die Wiesen zu breiten 14 7.

für Hey und Gras mehen 47 12.

für Haber et umet Gras zu mehen 60 18

denen in Taglohn verdienten feld Arbeitern,

als hegen imten und schneiden verdient 126 50.

vor Hag oder Zaun machen 5 18.

denen Zimmerleuthen 105

133 Gilt bzw. Gült = jährliche Lehenabgabe.

134 1 Scheffel = 183,47 Liter.

135 Vesen = Dinkel

136 1 Viertel = 22,93 Liter.

137 Kernen = enthülster Dinkel

138 Kraus (wie Anm. 19) S. 295.

139 Fritz Staudacher: Aufhebung und Ende des Klosters Gnadental. II. Teil. Hohenzolleri-
sche Zeitung vom 18. Mai 1955.

140 Es ist zeitlich unmittelbar nach der Beschlagnahme des Klosters anzusetzen.

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