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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg2002-03/0261
Die Säkularisation der Klöster Stetten im Gnadental und Zum Heiligen Kreuz in Rangendingen

1782 war das Klostergut an den Beständer Philipp Strobel auf 15 Jahre verpachtet
worden. Am 1. Juni 1797 hatte die Hofkammer das Klostergut auf sechs Jahre an den
Meistbietenden, Xaver Schenk, verpachtet. Er haftete für 580 Gulden 33 Kreuzer
Inventar, an Bestandsgeld hatte er jährlich 444 Gulden zu bezahlen151 Nach Ablauf
dieser Zeit betrug das Pachtgeld 750 Gulden jährlich.

Aus dem Kloster Rangendingen wurden am 29. Dezember 1802 von Stadtpfarrer
Johann Friedrich Brodorotti aus Hechingen Tafelsilber, Kultgegenstände und
Kirchenornat abgeholt und der Herrschaft übergeben. Am 27. November 1805 veräußerte
Hofrat von Paur im Auftrag der Herrschaft die Orgel aus der Klosterkirche
um 180 Gulden an die Pfarrgemeinde Hart. Am 25. Mai 1807 verkaufte Fürst Hermann
das Kloster- und Kirchengebäude zu Rangendingen an die Gemeinde um 1600
Gulden152.

8. DIE OPFER

8.1 AUF DEM .ABSTERBE-ETAT'

Die Stettener Klosterfrauen konnten bis zu ihrem Ableben im Gnadental bleiben.
Fürst Hermann bestimmte am 24. November 1802: „1) Die Frauen dürfen weiterhin
in Klausur und gemeinsamem Leben unter Leitung des nunmehr vom Fürsten besoldeten
Beichtvaters beisammen bleiben, jedoch keine Novizinnen aufnehmen, und
müssen wie bisher durch frommen friedlichen Lebenswandel sich dieser Gnade würdig
bezeigen. Wenn jemand austreten will wird er mit der geistlichen Behörde verhandeln
und sorgen, daß es nicht zurückgehalten wird. 2) Der bisherige Gottesdienst in der
Kl[oster]-Kirche soll weitergehalten werden. Die Stipendien für gestiftete Messen und
das Wachs werden gestellt. 3) Für Kleidung, Weißzeug, Verpflegung von Gesunden
und Kranken wird auf Ihr Bitten hin verordnet: Der jeweiligen Priorin 250 fl. jährlich,
den Klosterfrauen 200 fl., den Laienschwestern 100 fl., je quartalweise von heute ab.
An Naturalien erhalten sie: a) jährlich 100 Klafter153 Brennholz frei in den Klosterhof
(wenn nur noch 2/3 der jetzt vorhandenen Individuen leben, noch 75 Klf., bei der
Hälfte noch 50 Klf. etc.). b) Zum Hausgebrauch täglich 3 Maß154 Milch vom nächsten
(Briel-)Hof, die im Verhältnis wie das Holz abnehmen sollten, c) Ein Platz innerhalb

151 Bestandsaufnahme vom 1. Juni 1797. - StAS Dep. 39 DH 1 Bd. 3. Rubr. 78 Nr. 231.

152 „Contract-Protocoll" vom 25. Mai 1807, ratifiziert von Fürst Hermann am 4. Juni 1807
in Friedrichstal. Lagerort: StAS Dep. 39 DH 1 Bd. 3 Rubr. 78 Nr. 248. - Siehe hierzu auch:
E Haug u. J. A. Kraus, II. Teil. S. 303. - Johannes Wannenmacher: Kauf und Verkauf der
Klostergebäude des ehemaligen Frauenklosters zu Rangendingen nach 1804. In: Hohen-
zollerische Heimat 9 (1959) 9-10. - Josef Haug: Aus der Kirchengeschichte (Abschnitt:
Der Verkauf der ehemaligen Klostergebäude) in: Gemeinde Rangendingen (Hrsg.), 1200 Jahre
Rangendingen. Heimatbuch. Hechingen 1995. S. 198-201.

153 1 Klafter = 5,09189 cbm bzw. Rm.

154 1 Hechinger Schenkmaß waren 1,3978 1.

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