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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg2002-03/0262
Otto Werner

des Klosterbezirks wird als Gemüsegarten zugewiesen, d) Die Mobilien innerhalb der
Klausur werden zum Gebrauch zur Verfügung gestellt; doch darf nichts veräußert
werden oder sonst wegkommen. Siegel und Unterschrift des Ausstellers." (StAS, Dep.
39, DH1 Rubr. 78 Nr. 297)155.

Vom 29. November 1802 liegt ein Schreiben der Priorin Maria Theresia Schuster,
der Subpriorin Maria Theresia de Victoria Schimpp und der Schaffnerin Maria Agathe
Rueff vor. „Da unsers gnädigst regierenden Fürsten und Herren Hochfürstlicher
Durchlaucht vom 24ten laufenden Monats an der Unterhaltung der zum Kloster
Konvent in Stetten gehörigen Personen gnädigst übernommen haben; so bitten sich
die unterzeichnete Priorin und übrige Vorsteherinnen des Klosters für sich und ihre
Schwestern nachstehende Pensionen, und Anweisungen zu ihrem Lebensunterhalte
aus, und werden die Gnädigste Gewährung derselben mit gänzlicher Zufriedenheit
und unterthänigstem Danke gegen ihren Durchlauchtigsten Landesvater und Herrn
erkennen; nämlich jährlich

1. An Geld jeder der 15 Frauen 200 fL

wobei Seine Hochfürstliche Durchlaucht schon im voraus die gnädigste Zusage
gemacht haben, der jedesmaligen Priorin jährlich fünfzig Gulden mehr auszalen
zu lassen.

Jeder Schwester, dermalen ihrer acht, jährlich 100 fl.

2. Dann jährlich einhundert Klafter Brennholz frey in den Hof geführt, wovon
jedoch, wann nur noch 2/3 oder die Hälfte der jetzigen Klosterfrauen vorhanden
seyn werden, nach Verhältniß eben so viel an Holz zu reichen wäre

3. Einen tauglichen und hinlänglichen Platz zu einem Gemüsegarten im Kloster.

4. Täglich drey Maas Milch vom Brielhof.

5. Dann bitten sich die Klosterfrauen unterthänigst aus, daß die gestifteten jährlichen
72 Messen in ihrer Kirche von gnädigster Herrschaft übernommen, und wie
bisher dem H. P. Beichtvater jede mit einem Stipendio von 20 xr. bezalt, auch
eben so das Wachs in die Kirche, jährlich ungefähr in Dreyssig Pfund bestehend,
auf den Fond gnädigst übernommen werden möchten.

Kloster Stetten den 29t. November 1802.

[Unterschriften]156

Die Rangendinger Nonnen waren schon vor der Säkularisation wegen angeblicher
oder tatsächlicher Mißwirtschaft unter Kuratel gestellt worden. Frau M. Crescentia
Dominica Firtmayer schrieb am 23. Juni 1799 (heimlich) an den Geheimen Rat Franz
Anton Frank [?]: Wür Sind nur noch 5. arme Waisen, und ist gewis die Hoche Willens=
Meinung Unsers Höchen Commissair nicht, uns so hart zu behandlen. Schließlich sei
die schöne Aussteuer ihrer seligen Eltern zur Zier des Ordens und für das Gotteshaus
verwandt worden. Sie wüßten auch, daß inzwischen alle Schulden getilgt seien, bis
auf eine kleine, und die 6000 fl. bey dem Orden, welche aber fleißig bezinst würden.
Sie hielten es für unbilllig, wie hart sie ihr P. Commissair (P. Augustinus Krazer)
bedrücke. An der ganzen Sclaverey sei die bissige Schaffnerin zu Gnadenthal (Maria

155 Kraus (wie Anm. 19) S. 296 f.

156 StAS Dep. 39 DH 1 Bd. 3 Rubr. 78 Nr. 297.

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