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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg2002-03/0268
Otto Werner

Die Kleidungsstüke, Weiswasch, und Tischgeräth einer jeden Klosterfraue sind
nicht Inventarisieret, da die Beschreibung dieser Kleinigkeiten zu weitschichtig, und
denen Frauen an und für sich selbst zu empfindlich geworden, überhaupts aber von
keiner großen Bedeutung gewesen, und am Ende doch wieder auf g[nä]d[i]gste Herrschaft
zurükfällt.

Das Inventarium über jenes, was die 5 Klosterfrauen von hier nacher Stetten
abgeführet, wird gleichfalls, so wie jenes was noch hier zurükgeblieben ad Acta
genommen.

Wie nun der Beschrieb fertig gewesen hat der H: Pfarrer in Antrag gebracht, daß
für das hochfürstl[iche] Hauß Hohenzollern nach einer Stiftung vom Eitel Friederich
alle Jahr zwey Jahrtäge, einer im Monat Jenner, und der andere im August; dann
einer für die Anna Ankermännin, dann einer für den verstorbenen hiesigen
Orts=Pfarrer Christophorus Mang, dann einer für den verstorbenen Fi: Canonicus
Krepp in Rottenburg, ferners einer für die Maria Afra Furtmaierin, und endl[ich]
einer für den Joh: Fertmaier, folglfich] 7 Jahrtäge nach denen fundationen173 de annis
1636, 1604, 1694, 1788, 1760 und 1766 abgehalten werden sollen.

Dieses seye nun schon durch mehrere Jahre gegen den ausdrüklichen Willen der
Stifter nicht mehr geschehen, sondern der ehemalige Beichtiger hätte diese fundationen
so willkührlich als eigenmächtig und unbefugt von hier unter dem Vorwand abgezogen,
daß diese nun zu Stetten erfüllt werden sollen.

Ohne sich in die Erörterung der Frage einzulassen, ob die gestiftete Jahrtäge bis
daher wirklichen gehalten worden oder nicht, so seye es doch aus dem Grunde die
Sache der Rangendinger Kirch, weil nach dem Willen der Stifter dahin fundiert
gewesen.

Der Fi: Pfarrer glaube nicht, daß dieses in dem Wirkungskreiße eines zeitlichen
Beichtigers liegen könne, sondern eine solche Veränderung erfordere unmittelbar
Landesherrliche und Ordinariats=Bewilligung, welche aber seines Wissens beede bis
daher abgehen.

Es seye auch um so nothwendiger als die Sicherheit vor liegen müße, daß das mens
fundatorum genau erfüllet werde.

Bei diesem Anlasse wolle er theils zu Erfüllung seiner Pflichten, theils zur innerer
selb st-Beruhigung einer hoch fürstlichen] Commission anzeigen, und getrost erwarten
daß dieses Serfenissijmo unterthänigst vorgetragen, sofort die Abhaltung der Jahrtäge
auf die bestimmte Zeiten der Rangendinger Kirche um so mehrer auferlegt werde, als
höchstgedacht Sfeinje HochfürstlficheJ Durchlaucht nach einer gnädigst mündlichen
Äußerung die Kloster=Kirche ohnehin der Gemeinde Rangendingen zu überlassen
geruhet hätten.

Wie dieses Geschäfte beendiget gewesen, hatt man den Oberjäger Gfrörer hieher
bestellet, um das nöthige Fuhrwesen zu veranstalten, und wegen dem allenfalls noch
vorräthigen Holz die nöthige Verfügungen zu treffen.

173 Fundationen = hier: (Jahrtags-)Stiftungen.
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