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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg2002-03/0272
Otto Werner

2. In allen ihren übrigen, auch ökonomischen Verhältnissen sollen sie ganz allein
und unmittelbar unter der hoch fürstlichen Regierung stehen, an welche sie sich
in allen vorkomenden Fällen zu wenden, und sonst von niemand weder Befehle
noch Weisungen anzunehmen haben.

3. Seine hochfürstliche Durchlaucht erwarten und hoffen zuversichtlich, daß die
nach Stetten übersezte Klosterfrauen ihren Mitschwestern des dortigen Frauenklosters
mit zuvorkomender Achtung und schwesterlicher Liebe begegnen, und
sie sich allerseits mit friedlicher Eintracht, wie es frommen Ordensfrauen vorzüglich
zusteht, gegeneinander vertragen und benehmen werden, welches um so
leichter zu beobachten ist, da übrigens beide Communitäten fernerhin jede für
sich leben, und in ökonomischen Verhältnissen gar keine Gemeinschaft haben.

4. Hechingen den 19ten September 1804. Hfrstl hzoll. Rgg.m

Diese Aufforderung und Anordnungen von Fürst Hermann wollen wir uns
genauer anschauen. Sie besagen: Zwei Konvente leben numehr nahe, aber getrennt
nebeneinander. Sie verrichten das tägliche Chorgebet gemeinsam in der Johanneskirche
und nehmen gemeinsam an den Meßfeiern teil; davon ist auszugehen. Die eine und
größere Kommunität im Kloster im Gnadental ist gut strukturiert, hält ihre strenge
Klausur und besorgt ihre „Oekonomie und Haushaltung" in völliger Selbstverwaltung.
Sie verfügt verhältnismäßig über mehr Mittel. Sie ist hier heimisch. Der ganze Klosterkomplex
steht ihnen jedoch bald nicht mehr zur Verfügung, und die Ökonomie
beschränkt sich nur noch auf den Teil des Klostergartens, den sie zugewiesen bekommen
. Die andere, kleine Kommunität im früheren Beichtigerhaus hat zwar wieder
eine 'Priorin', doch ist ihre Hauswirtschaft mit einem kleinen Gartenteil (weiterhin)
unter die Aufsicht der fürstlichen Regierung gestellt. Sie scheint mit dem P. Beichtvater
Augustinus Kratzer einen Burgfrieden geschlossen zu haben. Der Beichtvater
bekommt am Deikönigstag für das Weihräuchern ein Boutelm Kirschengeist. Der
gemeinsame Beichtvater wurde bei der Verrichtung der Hausweihe am Dreikönigstag
und vor allem an seinem Namenstag durch ein hochherziges Geschenk besonders
verwöhnt. Der kleine Konvent verfügt über verhältnismäßig weniger Mittel.

Die Berührungspunkte der beiden Konvente beschränken sich - soweit wir sehen
- auf Artigkeiten: So erfahren wir von einem Geschenk für die Frau Mutter Subpriorin
und die Schwester Raymunda des Konvents im Gnadental zu deren 50jähriger Profeß
im November 1811: Er bestand in Kaffee und Zucker. (Um einen ähnlichen Anlaß
scheint es sich im Februar 1809 zu handeln, wo es heißt. „Vor 1. Vierling Caffee und
Zucker der Frau Schaffjnerin] 48 Xer." Die Frau M. Schaffnerin erhält im Januar 1810
zu ihrem Namenstag ein Geschenk (48 Gulden). Andererseits überbringt die Klostermagd
vom Kloster Gnadental im Juni 1807 Butter und erhält dafür 6 x., im Juli 1808
ebenso (dafür 4 x Trinkgeld), im Juni 1809 und im Mai 1813 ebenfalls (dafür 12 x
Trinkgeld). Aus der „Klausur" erhalten sie hie und da Getränke, für die sie bezahlen

181 Konzept. - StAS Dep. 39 DH 1 Bd. 3 Rubr. 78 Nr. 429.

182 Boutel (von franz. bouteille) = Flasche.

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