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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg2002-03/0273
Die Säkularisation der Klöster Stetten im Gnadental und Zum Heiligen Kreuz in Rangendingen

(müssen)183, so z.B. im September 1807 Vor ein V2 Maass Wein aus der Klausur 15
Xer. und im Januar 1809 Vor ein Maass Wein aus der Clausur 30 Xer. Aufschlußreich
ist ein Eintrag vom Juli 1807: Vor ein lh Maass Wein aus dem Kloster und einen schopen
Von unßerm Wein 20 Xer. Sie lassen übrigens auch Zwetschgen im Kloster Gnadental
brennen (Dezember 1808). Die Bei- und Aushilfen hielten sich aber in engen
Grenzen184.

8.4 DIE UNTERWERFUNG DER KONVENTE

Franz Haug und Johann Adam Kraus kommentieren das Protokoll über die vorläufige
Beschlagnahme des Klosters Gnadental so: „Der Bericht des Aktuars [Paur], das Kloster
habe 'mit größter Bereitwilligkeit geöffnet', ist wohl nur dahin zu verstehen, daß
die Frauen alles vermieden haben, was ihr unabwendbares Los noch verschlimmert
hätte"185. In einem Brief vom 31. Oktober 1802 bitten die Klosterfrauen des Rangendinger
Konvents Kanzler Frank, Fürst Hermann an die Zusage zu erinnern, die er
ihnen kurz nach Regierungsantritt (also 1798) im Beisein des Prinzen und des Herrn
Pfarrers gegeben habe, das wir unvertrieben wären, wenn es der Käufer des Klosters
eingehet. Itens könet ihr Euer Pension verzehren wo ihr wollt. - 3tens euren Haus
meuhle därft ihr auch behalten™6.

Bei den protokollierten Aussagen über die Unterwerfung ist festzuhalten:

- Auch wenn uns der jahrhundertelange 'Untertanenstreit' eine andere Sichtweise
nahelegt, so muß doch davon ausgegangen werden, daß die Unterwerfung unter
die Obrigkeit „von Gottes Gnaden" und deren Anordnungen üblich war - und
dies ganz besonders bei auf den Gehorsam (gegenüber der geistlichen Obrigkeit)
verpflichteten Klosterfrauen. Ihre geistliche Obrigkeit war sprachlos, hüllte sich
in Schweigen und überließ die untere Ebene sich selbst. Welche Machtmittel
hätten die Klosterfrauen allein den Anordnungen entgegensetzen können?

- Trotzdem empfiehlt es sich, aufmerksam zu sein, denn die Protokollanten waren
allesamt fürstliche Beamte. Wir haben bereits auf den vorformulierten Entwurf
der Ergebenheitsadresse der Klosterfrauen Zum Heiligen Kreuz in Rangendingen
vom 23. April 1803 hingewisen. Unter diesen Umständen ist es bemerkenswert,
wenn wir Beispiele finden, die aufhorchen lassen.

Als ein Hilferuf an die kirchlichen Stellen an der Spitze ist der Brief zu werten, von dem
Franz Haug und Johann Adam Kraus berichten:
„1804 14. März, Rottenburg a. N.

J. Gr. von Bentzh (?) meldet dem Generalvikar von Wessenberg: Das Frauenkloster in
Rangendingen hat mir geheime Anzeige gemacht und meine Vermittlung wegen der
seitens des Fürsten zu Hechingen bevorstehenden Säkularisation reklamiert. Der

183 IX 1807; I 1809.

184 Rechnungs-Buch (1807-1814) der Rangendinger Klosterfrauen im Beichtigerhaus zu
Stetten. Archiv der Pfarrei St. Jakobus Hechingen.

185 Kraus (wie Anm. 35) S. 294.

186 StAS Dep. 39 DH 1 Bd. 3 Rubr. 78 Nr. 248.

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