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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg2002-03/0277
Die Säkularisation der Klöster Stetten im Gnadental und Zum Heiligen Kreuz in Rangendingen

• in Betracht, daß die Verdienste der bisherigen Frau Priorin die stimmfähige Frauen
schon zweymal bewogen habenfj sie zu ihrer Vorsteherin zu wählen;

• in Betracht, daß besagte Frau Priorin auch in diesen verflossenen drey Jahren ihrer
Amtsführung durch ihr kluges - bescheidenes und vorsichtiges Benehmen, wodurch
sie Ordnung und Ruhe - und so die Ehre des Hauses erhielt, nicht nur die
wiederholte Wahl gerechtfertiget, sondern sich auch die allgemeine Achtung erworben
hat;

• in Betracht endlich, daß S[ein]e Durchlaucht mit Zuversicht hoffen, unter besagter
Frau Priorin Leitung und Aufsicht werde die Sittlichkeit - die klösterliche Zucht
und die wahre Frömmigkeit hier ferners gedeyhen und gesegnete Früchte bringen;

In Betracht alles bisher angeführten wollen also Höchstgedacht Unser Gnädigstefr]
Souveraine, daß die Hochwürdige Frau M. Theresia Schusterin - von neuem - und
zwar in Gemäßheit der Satzungen ihres Hfeiligen] Ordens auf drey Jahre - als Priorin
des hiesigen löblfichen] Konvents - erkläret, eingesetzet und bestätiget werde, so wie
ich sie nun in Höchstgedacht Unseres gnädigsten Fürsten, und auch der geistlichen
Behörde Namen gegenwärtig auf drey Jahre als Priorin erkläre, einsetze und bestättige
- mit allen vermöge ihrer hfeiligen] Satzungen zu kommenden Rechten; befehle auch
zur Vermehrung ihrer Verdienste vor Gott in Kraft des hfeiligen] Geistes, und unter
dem ausdrücklichen Geboth des hfeiligen] Gehorsamms, daß sie diese obrigkeitlfiche]
Stelle wieder auf sich nehmen, und solche zur grösseren Ehre Gottes, und zum
wahren Besten ihrer Mitschwestern verwalten solle. Unter gleichem Gebothe des
hfeiligen] Gehorsamms befehle ich allen und jeden, diesem löblfichen] Konvent an-
gehörigen, daß dieselbe Sie - als ihre rechtmässig bestättigte Priorin erkennen, halten,
und mit dem schuldigen Gehorsam ehren sollen.

Bevor ich nun diese frohe und feierliche Handlung schliese; sey es mir erlaubt; Ihnen
Hochwürdige Frau Priorin, und ihnen wolehrwürdige Frauen und Schwestern! noch
einige wohlgemeinte Wünsche - als ein Andenken der heutigen Feierlichkeit - hier
zurückzulassen:

Wenn Vorstehen, so heißt es in ihrer Letzten Bestättigungs Urkunde, nichts anderes
ist, als andern mit Klugheit und bescheidener Starkmüthigkeit zum Guten anführen,
so ist in Wahrheit jener Vorstand der erwünschteste, wo die christliche Klugheit das
Ruder führet, wo die erbaulichen Beyspiele den schönsten Weg zur Tugend zeigen,
und wo man die obrigkeitlfiche] Bürde bey allen Beschwerden und bitteren Drangsalen
in steter Gleichförmigkeit mit Gottes heiligsten Willen grosmüthig erträgt.
Diese goldnen Wahrheiten seyen stets ihrem Geist und Herzen würdige Frau Priorin!
tief eingeprägt! Gehen Sie, wie bisher mit Besonnenheit und kluger Ueberlegung in
allen ihren Amts Verrichtungen zu Werke; - mit mütterlicher Liebe und Schonung, aber
auch mit bescheidener Starkmüthigkeit und gesetztem Ernste seyen immer ihre Ahndungen
und Ermahnungen begleitet; geben sie - wie bisher - denselben durch ihre
erbauende Beyspiele Nachdruck, Kraft und Leben; und was sie sodann bey den Beschwerden
ihres Amtes allein nicht vollbringen können, das erwarten sie mit fester und
gläubiger Zuversicht von dem, der allein unseren Unternehmen das Gedeyhen giebt.
Sie aber alle! vergessen sie nicht einen Augenblick den grossen Zweck ihres Hierseyns -
ihres klösterlichen Lebens. Das ist der Wille Gottes - eure Heiligung. [Randnotiz: 1 The-
sal. 4,3.] Und eben diese ihre Heiligung ist auch der grosse Zweck, warum sie hier sind.

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